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Fluglärm runter – Lebensqualität rauf: Nachtflugstopp & mehr aktiver Fluglärmschutz in Bayern

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  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 21.10.2019
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Nachtflugregelung: An bayrischen Flughäfen gelten stark voneinander abweichende Nachtflugregelungen. Wir fordern einen einheitlichen Schutz der Nachtruhe von 22 - 6 Uhr wie im Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes zur fälligen Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes empfohlen.

Fluglärmmessung: Die derzeit offiziell angewandten Messverfahren bilden den Fluglärm und seine Wirkung nur unzureichend dar. Wir fordern eine Anpassung der Messverfahren, z.B.:

  • für die Ermittlung von äquivalenten Dauerschallpegeln nicht nur die Berücksichtigung bis zur t10 (10 dB-down-time) sondern den gesamten Zeitraum, in dem ein Fluglärmereignis das sonstige Umgebungsgeräusch um 10dB(A) überschreitet.

  • Absenkung des Maximalpegelkriteriums zur Auslegung der Nachtschutzzonen von 6 x 57dB(A) auf 1 x 50 dB(A)

  • Überprüfung der derzeit veranschlagten 15dB(A) Abzug durch angekippt geöffnete Fenster

Aktiver Lärmschutz: Aktuelle Lärmschutzmaßnahmen an den Flughäfen sind vorwiegend passiv und decken nur den Schallschutz innerhalb von Gebäuden ab. Das Bundesumweltministerium fordert jedoch für die 2017 fällig gewordene Novellierung des Fluglärmgesetztes deutlich mehr aktiven Lärmschutz, siehe http://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/fluglaerm_endfassung.pdf Auch wir fordern:

  • mehr Anreiz für Fluggesellschaften leisere Flugzeuge einzusetzen

  • Überprüfung der Flugroutenführung auf bestmögliches Meiden besiedelter Gebiete

  • rasche Umsetzung lärmarmer Startverfahren (z.B. Steilstart) und Landeverfahren (z.B. Point Merge) wie im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehalten

  • Förderung weiterer Forschung zur aktiven Lärmvermeidung

  • Erwirkung von fairen Kompromissen zu gleichen Lasten für Fluggesellschaften und Flughafenanwohner

  • Feste Lärmobergrenzen und degressive Lärmkontingente zur Deckelung des Fluglärms, für eine langfristig sichere Planbarkeit der Wohnsituation und zum Erhalt von Naherholungsräumen

Grunnen til

Der zivile Luftverkehr ist eine der bedeutendsten Errungenschaften des 20. Jahrhunderts ohne die unsere moderne Welt undenkbar wäre. Das beständige Wachstum hat jedoch zunehmend negative Seiten. Trotz technischem Fortschritt steigen in Summe die Emissionen, z.B.:

  • CO2-Ausstoß: in großer Höhe beschleunigt den Klimawandel nachweislich stärker

  • Ultrafeinstaub: wird durch Wirbelschleppen in einem weiten Umkreis verteilt

  • Fluglärm: erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kann die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen und stellt langfristig einen unterschätzten unbewussten Stressfaktor dar (siehe z.B. NORAH-Studie). Besonders der nächtliche Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken.

Ein Ende des Wachstums ist derzeit nicht abzusehen:

  • Durch massive staatliche Subventionen ist Fliegen so günstig geworden, dass ein Flug oft günstiger ist als die Fahrt mit der Bahn, sowohl auf kurzen wie längeren Strecken

  • Dumpinglöhne und prekäre Arbeitsverhältnisse ermöglichen Billigfliegern zusätzlich die Preise nach unten zu treiben und damit die Nachfrage nach Flugtickets weiter anzukurbeln

Ohne ein politisches Umdenken wird sich die Fluglärm- und Umweltproblematik in Zukunft noch weiter verschärfen. Unterzeichnen sie unsere Petition und zeigen sie dem Staat Bayern, dass sie mehr Rücksichtnahme und besseren, zeitgemäßen Fluglärm- und Umweltschutz fordern. Unser aller Gesundheit zuliebe, für hohe Lebensqualität auch in Zukunft noch.

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Es ist unerträglich laut. Da helfen auch Ohrstöpsel nix.

Nachtflugverbot? Ich frage mich meist wer war zu erst da? Der Flughafen oder der Bewohner. Bei 2 bin ich der Meinung das der Zugezogene wusste worauf er sich einlässt, dafür hat er ja auch weniger für das Grundstück oder das Eigenheim bezahlen müssen!. Man sollte den wirtschaftlichen Aspekt auch nicht vernachlässigen! Will man denn tausende Arbeitsplätze, die von den Flughäfen abhängig sind verlieren?Ein Nachtflugverbot ist ausreichend von Mitternacht bis 6 Uhr.!

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