Petition richtet sich an:
Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung
Zum 1.8.2014 tritt in NRW das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft, das für viele Schüler einschneidende Veränderungen bedeutet.
Die neue Verordnung sieht vor, dass die Mindestschülerzahl an Förderschulen zum Beispiel mit dem Schwerpunkt Lernen auf 144 Kinder hinaufgesetzt wird. Diese Zahl ist für viele Schulen nicht zur erreichen, sie sind dadurch von Schließung bedroht.
Wir fordern den Erhalt aller Förderschulen und deshalb die Abschaffung einer Mindestschülerzahl für Förderschulen . Denn Kinder haben ein Recht auf Bildung und manche Kinder sind dafür auf den Lernort Förderschule angewiesen
Begründung
In Artikel 5, Absatz 4 der UN-Behindertenrechtskonvention steht:
"Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens." Förderschulen mit ihren sonderpädagogischen Konzepten und Lernmethoden sind besondere Maßnahmen, die für viele Kinder mit Förderbedarf erforderlich sind und deshalb nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens gelten können. Förderschulen zu schließen oder ein Weiterführen der Förderschule zu verhindern, indem die Schülermindestzahl vorgeschrieben wird, diskriminiert Kinder, die zum Beispiel wegen einer Lernbehinderung auf die Hilfe und Beschulung an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen angewiesen sind!
In Artikel 24 Bildung der Behindertenrechtskonvention wird nicht von einer Schule für alle Kinder gesprochen. Die Konvention enthält keine Aussage darüber, wie der Deutsche Staat seine Schulen gliedern soll, eine Schließung der Förderschulen wird in der Behindertenrechtskonvention nicht gefordert, gefordert wird der Zugang zu Bildung, dieser kann für Kinder in der Förderschule umgesetzt werden.
Wir befürworten Inklusion für die Kinder mit Behinderung in die allgemeine Schule, für die der Bildungsanspruch in der allgemeinen Schule umgesetzt und für die durch inklusive Bildung Teilhabe sichergestellt werden kann. Sonderpädagogische Konzepte und geeignete Rahmenbedingungen müssen gewährleistet werden. Der gemeinsame Unterricht an Regelschulen reicht mit seinen 2-3 Förderstunden in der Woche nicht aus, um jedem betroffenen Kind gerecht zu werden.
Förderschulen arbeiten mit jedem Kind individuell, jedes Kind wird dort abgeholt, wo es tatsächlich steht und nicht allein gelassen. Die Kinder bekommen durch die Förderschule die Möglichkeit sich zu entwickeln, ihre Talente zu entdecken und Fähigkeiten auszubauen.
Das seitherige Fördersystem hat Kinder insbesondere auch mit dem Förderbedarf Lernen den Weg in die Zukunft geebnet. Deshalb darf die Förderschule nicht abgeschafft werden. Für unsere Kinder fordern wir: "Never change a winning team"!
Wir fordern den Erhalt der Förderschulen in NRW! Eine Mindestschülerzahl darf für Förderschulen nicht festgeschrieben werden. Der Förderbedarf muss festgestellt werden, Kinder mit Förderbedarf brauchen weiterhin die Chance, dass ihre Teilhabe in der Gesellschaft und am Arbeitsleben durch die Förderschule wohnortnah sichergestellt werden kann.