Περιοχή: Λειψία
Κοινωνική πολιτική

Freie Fahrt für das Street Mobil Leipzig

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Stadt Leipzig
1.184 Υποστηρικτικό 759 σε Λειψία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

1.184 Υποστηρικτικό 759 σε Λειψία

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  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Das Street Mobil Leipzig kümmert sich seit 4 Jahren um obdachlose Menschen.

Da diese sich auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen aufhalten, muss dieser Bus solche Stellen anfahren. Dies passiert natürlich in absoluter Schrittgeschwindigkeit und mit der Prämisse, Fußgänger und Stadtverkehr haben Vorrang!

Das Ordnungsamt Leipzig weigert sich dem Betreiber dieser privaten Hilfsorganisation eine Sondergenehmigung zum Befahren solcher Areale zu ermöglichen.

Nun sollen die Bürger, deren Vertretung das Amt ist, entscheiden ob dies so sein soll oder eher die Menschlichkeit siegt!

Αιτιολόγηση

Nur durch die Bürger kann und sollte entschieden werden, ob der Hilfsbus der Bürgerschaft nicht durch unsere Stadt rollen darf!

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας

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Man kann sehr schnell, ohne Hilfe von Dritten, Obdachlos werden. Wenn Alle die Augen und Herzen offen halten würden, hätten viele noch ein Auskommen und eine Wohnung. Bei Drogen- und Alkohlkranken habe ich auch große Probleme. Aber es sind MENSCHEN, um Tiere wird sich mehr gekümmert. Habe ich das Gefühl. Diese Hilfe ist so wichtig. Die Behörde läst diese Menschen im Stich und jetzt soll auch noch die private Hilfe behindert und verweigert werden? Was sind das nur für Menschen die solche Entscheidungen treffen. Natürlich muß der Zugang für das Hilfsfahrzeug erlaubt werden!

Was hindert Sie daran, wie zum Beispiel das ehrenamtliche Projekt Timmi ToHelp regelmäßig mit einem Handwagen durch die Fußgängerzone zu fahren? Vorstellbar wäre auch ein Lastenrad (das natürlich auch geschoben werden müsste), gerne auch mit Elektromotor, falls Ihre Ausrüstung zu schwer ist. Hinweis: Auch zum Beispiel dem Leipziger Hilfebus, Lieferdiensten oder dem Ordnungsamt selbst ist es nicht gestattet, die Fußgängerzone zu befahren.

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