Petition richtet sich an:
Verwaltung der Universität Landau, Institut für Sonderpädagogik an der Universität Landau
Erklärung
Im laufenden Wintersemester 2013/2014 ist erstmals die Situation eingetreten, dass circa dreißig Studierende der Sonderpädagogik bei der Förderschwerpunktwahl zum Master nicht zu ihren gewünschten Kombinationen zugelassen, sondern aus kapazitären Gründen auf andere Förderschwerpunkte aufgeteilt wurden. Die Verteilung wurde durch Verlosung vorgenommen. Studierbare Förderschwerpunkte sind in Landau die Förderung bei Lernbeeinträchtigung, sowie in motorischer, ganzheitlicher, sprachlicher und in sozialer-emotionaler Entwicklung. Ursache für die Zwangszuweisung in nicht gewählte Förderschwerpunkte ist die begrenzte Anzahl an Plätzen in den einzelnen Förderschwerpunkten (Lernbeeinträchtigung = 80 Plätze; die übrigen Förderschwerpunkte = 40 Plätze). Aufgrund einer höheren Nachfrage in den Förderschwerpunkten „Ganzheitliche Entwicklung“ und „Sozial-emotionale Entwicklung“ bestand im laufenden Semester ein zu geringes Angebot. Diese Problematik wird aller Voraussicht nach auch in den kommenden Semestern die Konsequenz herbeiführen, dass die Studienwünsche aller Studierenden zum wiederholten Male nicht vollständig erfüllt werden können.
Die Studierendenschaft der Sonderpädagogik versteht diese Einschränkung der Förderschwerpunktwahl als erheblichen Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte freie Berufswahl. Trotz bildungspolitischer Konzepte in Richtung Inklusion, wird es im Land Rheinland-Pfalz auch weiterhin notwendig sein, Experten in mindestens einem der verschiedenen sonderpädagogischen Bereichen auszubilden. Zu welchen Bereichen sich die Studierenden berufen fühlen, kann allein von den Betroffenen selbst entschieden werden.
Die Studierendenschaft der Sonderpädagogik fordert daher die zuständigen Bildungsbehörden auf, den höheren Bedarf an Lehrpersonal im Institut für Sonderpädagogik am Campus Landau der Universität Koblenz-Landau bis spätestens zum Semesterbeginn des Sommersemesters 2014 in der Form abzudecken, dass allen Studierenden der Sonderpädagogik die freie Wahl der gewünschten Förderschwerpunkte zugesichert werden kann. Geschehen könnte dies durch übliche Abordnungen von Lehrkräften an die Universität, um zusätzlich zur Abdeckung des erhöhten Bedarfs einen hohen Grad an Praxiserfahrung in die Ausbildung der Studierenden einzubringen. Aus bildungspolitischer Sicht der Studierendenschaft ist es im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz, die finanzielle und damit personelle Aufstellung der einzigen Ausbildungsstätte für Förderschullehrer sicherzustellen!
Weiterhin fordert die Studierendenschaft, den Studierenden, die im Wintersemester 2013/2014 einem nicht gewählten Förderschwerpunkt zugeteilt wurden, die Möglichkeit einer Neubewerbung zum Sommersemester 2014 zu ermöglichen.
Die Unterzeichner, 11. Dezember 2014