Erfolg
Bild der Petition Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz

Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit

216.011 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

216.011 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Notarzt Alexander Hatz muss freigesprochen werden, denn er hat im Notfall gehandelt und man lernt in der Fahrschule, dass man Platz machen muss, wenn Einsatz Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen.

Begründung

Unterstützt die Petition, damit Einsatzkräfte, die sich korrekt verhalten haben, nicht bestraft werden, weil andere Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht gezeigt oder sich nicht regelkonform verhalten haben.Wir haben es alle in der Fahrschule gelernt wie man sich in so einen Fall verhalten soll. Es geht auch um unser Leben.

Er soll 6 Monate seinen Führerschein abgeben und 4.500€ zahlen.Ein Autofahrer hatte sich von seiner angeblichen rasanten Fahrweise bedrängt gefühlt und Alexander Hatz verklagt.

Sehr gut der Strafbefehl wurde eingestellt, vielen dank an alle Unterstützer, aber trotzdem weiter Unterzeichen, damit wir sehen, wie viele gegen solche Anzeigen sind.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.02.2015
Sammlung endet: 25.03.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

Selbst wenn ich dem Argument folgen kann, dass ein Notarzt andere im Einsatz nicht gefährden darf , darf man nicht den erhöhten Druck vergessen, dem der Rettungsdienst ausgesetzt ist. Aus meiner Sicht ist für den Begriff der Gefährdung hier ein viel höherer Maßstab anzulegen als an normale Verkehrsteilnehmer in normalen Verkehrssituationen. Und was genau ist im konkreten Fall passiert außer einer Schrecksekunde? Nichts. Selbst wenn eine Gefährdung vorgelegen haben sollte ist der Strafbefehl maßlos überzogen

Eine Gefährung des Straßenverkehrs erfordert, dass der Täter "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" handelt. Dies setzt einerseits einen besonders schweren Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift und andererseits ein bewusstes Hinwegsetzen über Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern aus eigensüchtigen Gründen bzw. ein aus Gleichgültigkeit unbekümmertes und bedenkenlosen "Einfach-drauf-losfahren" voraussetzt. Entweder hat sich der Notarzt also wirklich anders als berichtet wird verhalten (dann aber auch keine "Signalwirkung" des Falls) oder aber er gehört tatsächlich freigesprochen.

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