Petition richtet sich an:
Bundesministerium für Justiz
Fristverlängerung der Offenlegungen 2019 bis mindestens 31.05.2021
Begründung
Steuerberater sollen die Unternehmen und und ihre Mandanten bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen und werden mit zusätzlichen Arbeiten belastet. Überbrückungshilfe I - III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Kurzarbeiter.....Viele dieser Themen müssen erstmal von uns erstmal bearbeitet und verstanden werden. "Einfach und unbürokratisch" sollen die staatlichen Hilfen sein. Wenn das einfach und unbürokratisch ist, dann möchte ich nicht wissen, was kompliziert ist. Es kostet uns Steuerberater so viel Zeit, die uns für unsere eigentlichen Tätigkeiten verloren gehen. Sich dann hinzustellen und zu meinen, man verstehe nicht, warum wir eine Fristverlängerung benötigen, ist unserem Berufsstand gegenüber eine Frechheit.
Vielleicht ist es in unserem Land wichtiger zahlen offenzulegen, als Unternehmen vor dem aus zu bewahren. Keine Unternehmen heißt keine Offenlegungen mehr in Zukunft.
"Vollständig und richtig" wird in der Abgabenordnung von der Steuerpflichtigen verlangt. Wie soll man bei so viel Mehrarbeit mit so zeitintensiven, staatlichen Hilfen alles noch fristgerecht schaffen?
Wir können nur hoffen, dass das Bundesministerium für Justiz sich ein Beispiel an der Finanzverwaltung nimmt. Eine Begründung, dass eine Verlängerung technisch nicht möglich ist, braucht man unserem Berufsstand nicht weiß machen.
Wir können diese Krise nur gemeinsam bewältigen. Daher müssen wir an einem Strang ziehen und uns gegenseitig den Rücken stärken. Es ist sicher nicht im Sinn unseres Berufsstandes, eine Fristverlängerung auszunutzen, denn jeder ist über die getane Arbeit froh.
Gemeinsam da durch!!!! Aber ohne eine Verlängerung, wird es schwierig daran zu glauben!!!