Petition richtet sich an:
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)
www.genug-gez-ahlt.de
Worum geht es?
Studenten und Auszubildende sollen monatlich nur noch einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 5 Euro bezahlen. Der aktuelle Beitrag in Höhe von 17, 50 Euro belastet junge Erwachsene in Studium und Ausbildung zu stark. Wir wollen, dass das aufhört. Daher fordern wir einen reduzierten Beitrag. Studenten und Auszubildende verfügen nur über ein geringes Einkommen. Viele von ihnen haben sogar monatlich einen so geringen Betrag zur Verfügung, dass sie unterhalb der Armutsgrenze leben. Wir setzen uns dafür ein, dass diese finanziell schwache Gruppe entlastet wird. Unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift.
Was soll erreicht werden?
Der Rundfunkbeitrag soll für Haushalte von Studenten und Auszubildenden auf 5 Euro gesenkt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Student oder Auszubildender genau so viel Rundfunkbeitrag zahlen muss wie ein festangestellter Arbeitnehmer. Im Juni 2016 tagt die Konferenz der Ministerpräsidenten. Dort entscheiden die Ministerpräsidenten über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat der Ministerpräsidentenkonferenz empfohlen, den Rundfunkbeitrag von 17,50 auf 17,20 Euro zu reduzieren. Das ist blanker Hohn für die Studenten und Auszubildenden. Wir fordern die Ministerpräsidentenkonferenz auf, den Rundfunkbeitrag nicht wie geplant von 17,50 auf 17,20 Euro für alle Zahler des Rundfunkbeitrags zu reduzieren. Das ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und hilft niemandem. Stattdessen soll der Rundfunkbeitrag für Studenten und Auszubildende auf 5 Euro gesenkt werden.
Wer kann sich aktuell befreien lassen?
Für jede Wohnung muss ein Betrag von 17,50 Euro bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Menschen darin wohnen. Eine Befreiung ist nur in besonderen Fällen möglich. Zum Beispiel für Empfänger von Sozialleistungen oder für Menschen mit Behinderung. Wer als Student BAföG empfängt, kann sich ebenfalls befreien lassen. Das gilt allerdings nicht für Stipendiaten von Begabtenförderungswerken, die eine dem BAföG entsprechende Studienförderung erhalten. Auch das ist nicht nachvollziehbar.
Begründung
Der Bundesvorsitzender des RCDS, Jenovan Krishnan, sagt: „Es kann nicht sein, dass Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt werden und den gleichen Beitrag zahlen müssen.“ Die Mehrheit der Studenten verfüge durchschnittlich im Monat über 864 Euro und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereichern sich so auf Kosten einer finanziell schwachen Gruppe unserer Gesellschaft.“ Krishnan appelliert daher an die Vernunft der Ministerpräsidenten und fordert diese auf, den Rundfunkbeitrag für Studenten und Auszubildende auf fünf Euro zu beschränken.
Gegenwärtig werden lediglich BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit. Hier werden Studenten klar benachteiligt, die sich mit einem Aushilfsjob über Wasser halten oder finanzielle Unterstützung der Eltern erhalten. Es ist nicht zu begründen, warum Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind, den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wie mehrere Studien gezeigt haben, verfügen Studenten, die kein BAföG beziehen, über kaum mehr Geld als BAföG-Berechtigte.
Im Namen aller Unterzeichner/innen. Berlin, 09.05.2016