Für besseren Opferschutz im Melderecht – Gefährdete endlich wirksam schützen

Petition richtet sich an
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

129 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Diese Petition fordert eine Reform des deutschen Melderechts, um gefährdete Personen – insbesondere Frauen, Alleinerziehende und Betroffene von Stalking oder häuslicher Gewalt – besser vor Tätern zu schützen. Derzeit besteht eine massive Sicherheitslücke, da Opfer oft selbst aktiv werden müssen, um ihre Adresse zu schützen. Das ist vielen nicht bekannt – besonders bei Sprachbarrieren oder fehlender Information. Ziel ist ein automatischer Schutz bei bekannter Gefährdung sowie längere und unbürokratische Schutzmaßnahmen, um Femizide und weitere Eskalationen zu verhindern.

Begründung

Diese Petition richtet sich an das Bundesministerium des Innern und für Heimat und fordert konkrete Änderungen im Melderecht, um gefährdete Personen insbesondere Opfer von Stalking, häuslicher Gewalt und Bedrohung – besser zu schützen. Zahlreiche Fälle zeigen, dass derzeitige Regelungen nicht ausreichen, um potenzielle Opfer effektiv vor Tätern zu schützen. Die bürokratischen Hürden sind hoch, die Schutzfristen zu kurz, und die Verantwortung wird meist allein auf die Betroffenen abgewälzt.

Worum geht es?

Viele Betroffene sehen sich gezwungen, aktiv selbst Schritte zu unternehmen, um ihre Daten im Melderegister zu schützen – eine Aufgabe, die insbesondere in Ausnahmesituationen (z. B. nach Trennungen, Bedrohungen oder bei häuslicher Gewalt) kaum zu bewältigen ist. Häufig fehlt es an Informationen, Sprachkenntnissen oder rechtlichem Verständnis. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, Frauen mit Kindern, aber auch Personen mit wenig Zugang zu rechtlicher Beratung. Ein gravierendes Problem stellt die begrenzte Dauer der Auskunftssperre dar: Sie gilt meist nur zwei Jahre – auch dann, wenn Verfahren gegen Täter noch laufen oder die Gefahr weiterhin besteht. Das ist realitätsfern und gefährlich. Gefährdung durch Täter und fehlende Konsequenzen Gerade im Kontext von Stalking ist es keine Seltenheit, dass Betroffene über Jahre hinweg verfolgt werden. In manchen Fällen endet dies sogar in Femiziden oder Ehrenmorden. Täter, gegen die bereits Gefährderansprachen erfolgt sind oder die sich in U-Haft befanden, haben oft weiterhin die Möglichkeit, über das Melderegister an Adressen ihrer Opfer zu gelangen – wenn diese nicht rechtzeitig selbst aktiv wurden.

Statistische Grundlage und Verurteilungsquote

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 wurden in Deutschland rund 19.400 Fälle von Stalking erfasst. Doch nur etwa 3,5 % dieser Fälle führten auch zu einer Verurteilung – ein alarmierend niedriger Wert. Der Weiße Ring geht sogar von einer Verurteilungsquote von nur rund 1 % aus. Diese Diskrepanz zeigt, wie schwer es ist, Täter zur Rechenschaft zu ziehen – und wie wichtig es ist, präventiv für besseren Schutz der Opfer zu sorgen.

Unsere Forderungen:

1. Eine automatische Auskunftssperre bei polizeilicher Vorerkenntnis: Liegt bereits eine Gefährderansprache, U-Haft oder ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen eine Person wegen Stalking, häuslicher Gewalt oder Bedrohung vor, muss das Melderegister automatisch eine Sperre für die Wohnadresse der betroffenen Person einrichten.

2. Erleichterter Zugang zur Auskunftssperre: Die Hürden zur Beantragung einer Auskunftssperre müssen gesenkt werden. Betroffene sollen niedrigschwelligen Zugang erhalten – auch ohne anwaltliche Vertretung und umfangreiche Nachweisdokumente.

3. Verlängerung der Schutzdauer: Die aktuelle Frist von zwei Jahren ist unzureichend. Eine Sperre muss mindestens fünf Jahre gültig sein und darf nur aufgehoben werden, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich wünscht.

4. Informationspflicht durch Behörden: Ämter sollen verpflichtet werden, gefährdete Personen aktiv über Schutzmöglichkeiten im Melderecht zu informieren insbesondere bei polizeibekannten Fällen oder nach Strafanzeigen.

5. Besondere Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen: Frauen in Trennungssituationen, Alleinerziehende sowie Menschen mit sprachlichen oder strukturellen Hürden müssen besonderen Schutz erhalten. Viele wissen gar nicht, dass sie sich aktiv schützen müssen – geschweige denn, wie.

Fazit

Stalking, Bedrohung und häusliche Gewalt sind reale Gefahren, denen jährlich Tausende in Deutschland ausgesetzt sind. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Melderecht reichen nicht aus, um diese Menschen zu schützen. Es braucht dringend ein Umdenken, bei dem der Schutz von Betroffenen Vorrang vor dem Informationsinteresse Dritter hat. Bitte helfen Sie mit, dieses Anliegen politisch sichtbar zu machen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sarah Marie Garvey, , Fehrbellin
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.04.2025
Sammlung endet: 29.10.2025
Region: Brandenburg
Kategorie: Sicherheit

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