Für deutsche Abgeordnete: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Fehltag

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 25.07.2026
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Für Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie für die deutschen Landtage soll gelten: Ab dem ersten Fehltag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden.

Begründung

Gleichbehandlung und Vorbildfunktion: Für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gilt: Der Arbeitgeber kann ein Attest ab dem ersten Tag verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)), bei vielen ist es vertraglicher Standard. Abgeordnete sind Volksvertreter. Meiner Ansicht nach gibt es keinen logischen Grund, warum für Abgeordnete laxere Regeln gelten sollten als für die Arbeitnehmer, die das Budget für die Abgeordnetengehälter erwirtschaften. Hier ist Gleichheit vor dem Gesetz gefragt.

Transparenz und Leistungskontrolle: Aus meiner Sicht werden Fehlzeiten bei Ausschüssen oder Plenarsitzungen bisher häufig unzureichend oder ohne einen verbindlichen medizinischen Nachweis entschuldigt, was ich für kritikwürdig halte. Ein transparentes System sorgt dafür, dass Abwesenheiten nachvollziehbar und legitimiert sind. Wer für die Gestaltung des Landes bezahlt wird, muss bei Abwesenheit dieselben Nachweispflichten erfüllen wie jeder Angestellte.

Sicherung der Handlungsfähigkeit des Parlaments: Die Präsenzpflicht ist entscheidend für demokratische Abstimmungen und die Arbeit in den Gremien. Die Pflicht zur Krankschreibung ab Tag 1 erhöht die Verbindlichkeit und verhindert unbegründete Fehlzeiten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sven Maier, Ettlingen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.07.2026
Sammlung endet: 24.01.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Verwaltung

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