Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss & Gesundheitsminister Jens Spahn
Wir fordern von der Bundesregierung, eine faire neue Regelung zu finden, die:
- für alle Seiten verständlich ist
- sicherstellt, dass allen Menschen der Zugang zu vielfältiger und zeitgemäßer Zahnmedizin offen steht
- die freie Ausübung der Zahnmedizin auch im schwierigen Einzelfall möglich macht
Begründung
Die Gebührenregelungen im Bereich der Zahnmedizin basieren auf mehr als 30 Jahre alten Strukturen. Die Erstattungspraxis ist für Bürgerinnen und Bürger überwiegend unverständlich.
Vier unterschiedliche Abrechnungstabellen und weiterreichende Behandlungsrichtlinien erschweren eine unvoreingenommene Behandlung. In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Zahnärztinnen und Zahnärzte zu haftenden Ausführungsgehilfen von Sparvorschriften.
Hier werden vielfach nur billige Varianten bezahlt, andere Behandlungsvarianten nicht bezuschusst. Dies wird als Zweiklassenmedizin wahrgenommen. Privatversicherten und Beihilfeberechtigten werden durch den jahrzehntelangen Stillstand des Punktwertes von GOZ und GOÄ höhere Erstattungen vorenthalten, während Versicherer einseitig die Prämien erhöhen dürfen.
Die Regulierung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung hat ebenso wie die teilweise mehr als 30 Jahre lang ausbleibende Honoraranpassung für Privatmedizin zu einer zunehmenden Lähmung des medizinischen Fortschritts und Unterbezahlung der Medizinberufe geführt.
Die Zuschuss- und Erstattungspraxis der Versicherer ist intransparent und verwirrt in erheblichem Ausmaß uns Bürgerinnen und Bürger. Die momentane Regelung schadet der Gesundheit der Bevölkerung, untergräbt das Vertrauen in Mediziner, Staat und Gesellschaft und begünstigt Fehlverhalten auf allen Seiten dieses Gesundheitsmarktes.
Eine verständliche und faire Neuregelung ist überfällig!
Diese Petition fordert:
- Zahnmedizinischer Fortschritt muss allen Bürgerinnen und Bürgern bei Kosten- und Erstattungstransparenz zugänglich sein!
- Medizin und Versicherung sollen klar getrennt sein, Medizin muss medizinischen Prioritäten folgen, Versichertengemeinschaften tragen die versicherten Risiken.
- Eine erhöhte individuelle Schwierigkeit soll durch eine Gebührenregelung, die z.B. die doppelte Behandlungszeit ermöglicht, versicherbar und fair abgebildet sein. Darüber hinaus soll eine abweichende Vereinbarung möglich sein.
- Das Gebührenverzeichnis soll sicher stellen, dass eine Sozialversicherung durch eine Zusatzversicherung ergänzt werden kann und die Zuständigkeit der Versicherer jeweils klar ist.