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Herr Minister Christian Meyer, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wir beantragen eine Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen in Niedersachsen, die den 5. Lebensmonat vollendet haben.
Zudem wünschen wir uns, dass für Freigänger-Katzen die Pflicht zur Registrierung (Chippen bzw. Tätowieren sowie die Erfassung in einer bundesweiten Datenbank) eingeführt wird.
Es wäre außerdem hilfreich, wenn den Tierschutzvereinen für Kastrationsaktionen innerhalb der wildlebenden Katzenpopulationen ein entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt werden könnte, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
MfG, Tierschutzverein Hann. Münden e.V. https://www.tierschutzverein-hmue.de
Selgitus
Eine flächendeckende Kastration aller freilaufenden Katzen ist die wirkungsvollste Methode, die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen sowie das daraus resultierende Elend innerhalb der wildlebenden Katzenpopulation (Krankheiten, Hunger, Mangelernährung, Unfälle) einzudämmen und die Tierheime und Katzenhäuser zu entlasten.
Die Kennzeichnung ("Chippen" bzw. Tätowieren) sowie die anschließende Registrierung der Katze in einer bundesweiten Datenbank ist eine wirkungsvolle Maßnahme, verloren gegangene bzw. entlaufene Tiere ihrem Halter unverzüglich zuordnen zu können. Auch können dadurch Freigänger-Katzen problemlos von verwilderten Katzen unterschieden werden, was Tierschützern ihre Arbeit erheblich erleichtern würde.
Viele Tierschutzvereine zahlen die Kosten für die Kastrationsaktionen vollständig aus eigener Tasche. Es wäre schön, wenn sie durch zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Mittel Unterstützung erfahren würden. Auch Kommunen werden auf diese Weise entlastet, da durch flächendeckende Kastrationsaktionen die Anzahl an Fundtieren zurückgehen würde.