Region: Germany

Für eine verpflichtende unabhängige Zweitmeinung bei tierärztlichen Gutachtern

Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Bundestages

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  1. Launched 08/04/2026
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Petition addressed to: Petitionsausschuss des Bundestages

Petition für eine verpflichtende unabhängige Zweitmeinung bei tierärztlichen Gutachten im Bereich Nutz- und Großtiere

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Petition fordern wir die Einführung einer verpflichtenden unabhängigen Zweitmeinung durch qualifizierte Fachkräfte im Bereich der Nutztier- und Großtiermedizin. Dazu zählen insbesondere unabhängige Nutztierärztinnen und -ärzte, Großtierärztinnen und -ärzte, Pferdetierärztinnen und -ärzte, Fachtierärztinnen und -ärzte für Rinder und Pferde sowie Landtierärztinnen und -ärzte.
Ziel ist es, die Qualität und Objektivität tierärztlicher Gutachten sicherzustellen und Fehlentscheidungen zu vermeiden – insbesondere in Fällen, in denen das Leben und das Wohl eines Tieres auf dem Spiel stehen. Es darf nicht sein, dass weitreichende Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage einer einzigen fachlichen Einschätzung getroffen werden. Auch in der Humanmedizin ist das Recht auf eine Zweitmeinung selbstverständlich anerkannt – warum sollte dies nicht auch für Tiere gelten?
Gerade bei schwerwiegenden Situationen, in denen ein Tier leidet oder vom Tod bedroht ist, muss mit größter Sorgfalt gehandelt werden. Der Tod gilt juristisch als „schwerster Schaden“. Unterlassene Hilfeleistung sowie das Zufügen von länger anhaltenden oder erheblichen Schmerzen und Leiden sind strafrechtlich relevant. Daraus ergibt sich eine klare ethische und rechtliche Verantwortung, alle verfügbaren Möglichkeiten zur Hilfe und Rettung auszuschöpfen.
Ein Rettungsversuch – selbst wenn er Risiken birgt – bietet zumindest die Chance auf Leben. Das bloße Abwarten hingegen führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem lang andauernden, qualvollen Sterbeprozess. In der gebotenen Güterabwägung sollte stets die Option gewählt werden, die das geringste Leid verursacht und dem Tier eine Überlebenschance ermöglicht.

Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet uns als Gesellschaft, Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und ihnen vermeidbares Leid zu ersparen. Wirtschaftliche, organisatorische oder zeitliche Gründe dürfen dabei niemals über dem Wohl des Tieres stehen.
Zusätzlich nehmen wir aktiv Kontakt zu Tierärztinnen und Tierärzten aus den genannten Fachbereichen auf. Wir hoffen, dass sich durch diese Unterschriftensammlung weitere unabhängige Fachleute bereit erklären, das betroffene Tier vor Ort persönlich zu begutachten und ihre fachliche Einschätzung einzubringen. Jede zusätzliche qualifizierte Meinung kann dazu beitragen, die bestmögliche Entscheidung im Sinne des Tieres zu treffen.

Wir fordern daher:
• Die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Zweitmeinung durch unabhängige Fach-Tierärztinnen und -ärzte
• Transparente Entscheidungsprozesse bei kritischen tiermedizinischen Fällen
• Eine konsequente Ausrichtung aller Maßnahmen am Wohl des Tieres und an der Minimierung von Leid
• Die aktive Einbindung weiterer unabhängiger Tierärztinnen und Tierärzte zur Begutachtung vor Ort
Nur durch mehrere fachlich fundierte Perspektiven kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen im Sinne des Tierschutzes getroffen werden.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift.

Rechtliche Grundlagen und Verweise:
BVerwG, Urteil vom 18.06.1997, Az.: 6 C 5/96 („Der Tod gilt als schwerster Schaden“)
§ 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz (TierSchG): Verbot des Zufügens länger anhaltender oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden
§ 7a Abs. 2 Nr. 4 TierSchG: Verbot der Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis
BVerwG, Urteil vom 13.06.2019, Az.: 3 C 28.16: Wirtschaftliche Interessen allein stellen keinen „vernünftigen Grund“ im Sinne des TierSchG dar
Artikel 20a Grundgesetz: Staatsziel Tierschutz
Bundestagsdrucksache 14/8860 vom 23.04.2002: Verpflichtung, Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen

Reason

Eine verpflichtende Zweitmeinung sorgt für:

  • Mehr Sicherheit und Qualität bei tierärztlichen Entscheidungen
  • Objektivität, da unabhängige Fachleute hinzugezogen werden
  • Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Behörden
  • Besseren Tierschutz, weil alle Optionen sorgfältig abgewogen werden

Besonders in Situationen, in denen ein Tier möglicherweise gerettet werden kann, ist es entscheidend, nichts unversucht zu lassen. Eine zweite oder sogar dritte fachliche Meinung kann den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Die Petition stärkt damit nicht nur den Tierschutz, sondern auch das Vertrauen in behördliche und tierärztliche Entscheidungen.

Thank you so much for your support, Nancy Döring, Schotten
Question to the initiator

Petition details

Petition started: 04/08/2026
Collection ends: 04/12/2026
Region: Germany
Topic: Animal rights

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