20 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für gewerblich genutzte stationäre Funkanlagen in der jeweiligen Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur zukünftig neben den aktuell einzuhaltenden auch die maximal zulässigen Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung und in vertikaler Richtung aufgeführt werden, sofern diese nach den örtlichen Gegebenheiten eindeutig bestimmbar sind.
Begründung
Die zusätzliche Angabe der maximal zulässigen Sicherheitsabstände in jeder Standortbescheinigung würde sowohl den Netzbetreibern, der Bundesnetzagentur, als auch den Anwohnern Vorteile bringen: Die Netzbetreiber würden damit bereits bei der Installation der ersten Antenne Rechtssicherheit für den weiteren Ausbau ihres neuen Funkstandortes erhalten. Wiederholte und unnötige Rechtsstreitigkeiten zwischen Anwohnern, Bundesnetzagentur und/oder den Netzbetreibern würden vermieden. Auch die Anwohner würden davon profitieren, nicht bei jeder Erweiterung eines benachbarten Funkstandortes Widerspruch und Klage erheben zu müssen, denn die Erfolgschancen ihres Widerspruchs wären bei jedem Funkstandort bereits mit der Auseinandersetzung um die zuallererst erteilte Standortbescheinigung abschließend geklärt.Widerspruch müsste nur noch eingelegt und von der Bundesnetzagentur bearbeitet werden, wenn sich an den örtlichen Gegebenheiten etwas grundlegend geändert hätte.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.06.2016
Petition endet:
20.07.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-09-90212-033366
Funkdienst
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, in Standortbescheinigungen für gewerblich genutzte
stationäre Funkanlagen zukünftig neben den aktuell einzuhaltenden auch die maximal
zulässigen Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung und in vertikaler Richtung
anzugeben.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
zusätzliche Angabe der maximal zulässigen Sicherheitsabstände in jeder
Standortbescheinigung den Netzbetreibern, ... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.