Bürgerrechte

GEGEN DAS KUTTENVERBOT

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.318 Unterstützende 1.160 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Das Kuttenverbot für Rocker muss sofort aufgehoben werden. Hier wird verallgemeinert und pauschal kriminalisiert. Eine demokratische und rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit angeblich kriminellen Rocker-Clubs, die nicht einfach nur auf einem heuchlerischen Vortäuschen von Sicherheit zu Wahlkampfzwecken basiert, sieht sicherlich anders aus.

Begründung

Mit dem Freispruch von zwei Bandidos-Rockern hat das Landgericht Bochum das Kuttenverbot von NRW-Innenminister Jäger ins Wanken gebracht. Kippen soll es vorerst jedoch nicht, heißt es im Ministerium. Dort baut man nach wie vor auf ein Gerichts-Urteil aus Hamburg.

Dafür sollten sie 600 Euro Strafe zahlen. Doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein allgemeines Kuttenverbot gegen Rockergruppen rechtlich nicht haltbar ist.

Nur, weil ein Fanclub randaliere, darf man nicht das Vereinslogo verbieten, warnte Richter Michael Rehaag in Anlehnung an den Fußball davor, Kuttenverbot "pauschal" zu verhängen. Einzelne, örtliche verbotene Rocker-Vereinigungen begründeten demnach nicht ein generelles Verbot ihrer Abzeichen - wenn sie sich hinlänglich von den verbotenen Symbolen unterschieden.

Das OLG hat im Prinzip nämlich nur über einen Einzelfall entschieden. Das Urteil in Hamburg legitimiert also nicht grundsätzlich dazu, auch in anderen Bundesländern bestimmte Rocker-Symbole zu verbieten, sofern diese eine Distanzierung von den verbotenen Vereinen erkennen lassen.

Wir sehen diese Entwicklung kritisch und mit Sorge. Hier wird verallgemeinert und pauschal kriminalisiert. Eine demokratische und rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit angeblich kriminellen Rocker-Clubs, die nicht einfach nur auf einem heuchlerischen Vortäuschen von Sicherheit zu Wahlkampfzwecken basiert, sieht sicherlich anders aus. Und soweit wir wissen gilt in unserem Rechtsstaat immer noch der Grundsatz: „Im Zweifel FÜR den Angeklagten“…

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Rocker sollten sich einfach mal öfter einen kurzen Rock anziehen, oder jetzt im Sommer tuts auch ein rosa luftiges Sommerkleidchen. Mut zu mehr Farbe! Dann wissen sie vlt auch, wie sich die Opfer von Drogen- und Gewaltkriminalität und Prostitution im Rotlichtmileu vorkommen.

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