587 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Parlament
Es kann nicht sein, dass es Fahrverbote für Fahrzeuge gibt die ordnungsgemäß nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) zugelassen sind. Wenn diese nicht fahren dürfen, muss man die STVZO ändern.
Begründung
Es gibt Millionen Bürger die sich rechtskoform ein Fahrzeug kaufen oder eines besitzen und dieses auch rechtskonform nutzen möchten. Es kann nicht sein, dass willkürlich Gebiete oder Strecken für gesetzeskonforme Fahrzeuge gesperrt werden dürfen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
09.02.2021
Petition endet:
08.08.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 30.08.2021Hallo!
Meine Petition wird zurückgezogen.
Sie war und ist lediglich ein Themenvorschlag für die Aktion Abstimmung21 gewesen.
Das Thema wurde nicht erfolgreich unterstützt.
Ich bedanke mich auf diesem Wege bei allen Unterstützern. Wir haben es Versucht. Leider ohne Erfolg.
Ich selbst habe an mehreren Petitionen mit ähnlichen Themen teilgenommen und werde es auch weiterhin tun. -
Änderungen an der Petition
am 12.03.2021
Debatte
Der Kauf eines Fahrzeuges stellt für einen normalverdienenden Bürger eine erhebliche Investition dar. Ein Fahrzeugkauf ist nur möglich, wenn das Fahrzeug auch über die gesamte Lebensdauer nutzbar ist. Wenn ein Fahrzeugtyp offiziell zugelassen wurde, dann muss das deshalb für die gesamte Lebensdauer uneingeschränkt gelten und kann nicht schon nach kurzer Zeit wieder eingeschränkt werden, sonst ist ein Fahrzeugkauf ein unkalkulierbares Risiko. Wenn die Behörden Zweifel haben ob ein Fahrzeug auch in Zukunft noch alle Anforderungen erfüllt, dann dürfen sie es von vorne herein nicht zulassen.
Die Forderung ist aus Sicht der direkt betroffenen Personen vielleicht nachvollziehbar. Die Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sollte jedoch weiterhin möglich bleiben, weil es wichtig und richtig ist, dies stets zu tun. Naturschutz, Lärmvermeidung, Gesundheitsschutz sind hier nur Beispiele, die man zum Rechtsgüterausgleich heranziehen könnte.