Reģions: Sachsten-Anhalt / Magdeburg / Reform
Kultūra

Genehmigung der "SoundManufaktur" Otto-Baer-Str. 85 MD! * Keine Nutzungsänderung!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Bauordnungs- und Ordnungsamt; Oberbürgermeister;
302 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Wir verlangen die Anerkennung und Rechtmäßigkeit des Bestandschutzes, für das Objekt Otto-Baer-Str. 85 in 39118 Magdeburg Reform zur Wiederinbetriebnahme / Neueröffnung eines Kultur- und Freizeitzentrums.

Pamatojums

Das Grundstück, sowie das darauf befindliche Gebäude der Otto-Baer-Str. 85, in 39118 Magdeburg (Reform) wurde, lt. Plänen des Stadtarchives 1977 als Kinder- und Jungendfreizeiteinrichtung beantragt, genehmigt und gebaut. Es wurden damals alle Vorgaben eingehalten und die entsprechenden Genehmigungen seitens der Stadt, des Bauordnungsamtes sowie des Ordnungsamtes erteilt und die Einrichtung konnte Ihre Arbeit unter der Leitung eines Vereins aufnehmen. Diese Nutzung wurde 2008 eingestellt und das Grundstück wurde sich selbst überlassen. Anfang des Jahres 2014 hat der Verein Tanzagentur EU i.G.e.V. dieses Grundstück besichtigt und vom Eigentümer seit März 2014 gepachtet. Da die Jahre auch Spuren hinterlassen haben, muss das Gebäude für die zukünftige Arbeit -GLEICH dem ursprünglichen Nutzen- wieder hergerichtet und instandgesetzt werden. Diese Arbeit wurde geleistet, aus privater Hand finanziert und sehr viel Zeit investiert.

Aber!!!: Es wird unterstellt, eine Nutzungsänderung vorzuhaben, welche einen Bauantrag benötigt und sämtliche Arbeiten dadurch illegal wären.

Das Konzept der Tanzagentur für die neue "SoundManufaktur", wie das Objekt jetzt heißen soll, ist bis auf die Wortwahl im Inhalt gleich der damaligen Anträge und verlangt nichts neues. Es erfolgt lediglich eine Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung. Das Gebäude und dessen Gewerke wurden exakt für diese Vorhaben konzipiert und errichtet, da kann es für Renovierungsarbeiten keine Baugenehmigung erfordern.

Dennoch wurde am 05.06.2014 die geplante Eröffnung am 06.06.2014, nach bereits erfolgter Werbung, Buchungen und geschlossener Verträge (Vorfinanzierungen), durch das magdeburger Bauordnungsamt -mit o.g. Begründung- untersagt.

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Pagaidām nav PAR argumentu.

Schaut euch einmal den Zustand des Objektes an. Hier erkennt man den Zustand einen Tag vor Eröffnung des "Clubs". Alles kaputt, ungepflegt, dreckig... Hier wurden kein Geld investiert, hier wurde Geld verschwendet. In der Gartensparte spricht sich vieles herum, so wurden keine Anträge beim Bauordnungsamt gestellt, dass Ordnungsamt wurde außen vor gelassen und der Eigentümer hat bis heute kein geld erhalten. Keine Nebenkosten oder Miete gezahlt und Schäden in Größenordnungen verursacht. Aber das gab es wohl schon im alten "Club" und eine Soundmanufaktur ist nirgendwo eingetragen.

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