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Gerechte Rentenregelung nach Tod des Ex-Partners: Anpassung des § 37 Versorgungsausgleichsgesetz

Petition is addressed to
Deutscher Bundestag – Ausschuss für Arbeit und Soziales

19 signatures

15 from 29,000 for quorum in North Rhine-Westphalia North Rhine-Westphalia

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  1. Launched 17/04/2025
  2. Time remaining > 4 months
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

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Petition is addressed to: Deutscher Bundestag – Ausschuss für Arbeit und Soziales

Diese Ungerechtigkeit sollte zu Gunsten der Rentenbezieher geklärt werden!

Die aktuelle Fassung des § 37 VersAusglG erlaubt eine Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs nur, wenn der oder die ausgleichsberechtigte Person weniger als 36 Monate Rentenleistungen erhalten hat. Diese Regelung führt jedoch in vielen Fällen zu einer erheblichen Ungerechtigkeit:
Viele Betroffene, vor allem ältere Menschen, haben ihr gesamtes Erwerbsleben schwer gearbeitet und Rentenansprüche erworben. Nach einer Scheidung werden diese Ansprüche gekürzt, was prinzipiell verständlich ist. Stirbt jedoch der oder die geschiedene Ex-Partnerin nach vielen Jahren, bleibt diese Kürzung dauerhaft bestehen – selbst wenn der ausgleichsberechtigte Partner über Jahrzehnte hinweg von den übertragenen Rentenansprüchen profitiert hat.
Dies empfinden viele Menschen als unrecht, zumal die Anteile an den Rentenansprüchen nach dem Tod des oder der Ex-Partners nicht vererbt werden und für niemanden mehr zur Verfügung stehen.
Ziel ist eine gerechte Lösung, z. B. durch eine zeitlich gestaffelte Rücknahme der Kürzung oder eine Einzelfallprüfung bei überlangen Kürzungszeiträumen.

Reason

Ich empfinde es als unfair, dass nach dem Tode der Ex Frau, die Rente nicht automatisch wieder in voller Höhe an den Ex Mann weitergezahlt wird. Auch wenn die Ex Frau länger als 36 Monate die anteiligen Rentenbezüge erhalten hat!
Schließlich hat er Jahrzehnte hierfür gearbeitet!!

Deshalb fordere ich den Gesetzgeber auf, § 37 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) dahingehend zu ändern, dass die dauerhafte Kürzung der Rente einer ausgleichspflichtigen Person nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Ex-Ehepartners nicht mehr automatisch fortbesteht – insbesondere dann, wenn die Scheidung viele Jahre zurückliegt und der verstorbene Ex-Partner den Ausgleich bereits überdurchschnittlich lange bezogen hat.

Thank you for your support, Volker Eggert , Bedburg
Question to the initiator

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Petition details

Petition started: 04/17/2025
Petition ends: 10/16/2025
Region: North Rhine-Westphalia
Topic: Family

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