Region: NRW / 59846 Sundern
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Trafik og transport

Geschwindigkeitsregelung L 686 (Rönkhauser Straße)/ L 842 (Stockumer Straße)

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Auf Grund einer mündlichen Eingabe bezüglich der Geschwindigkeitsregelung im Bereich der L 686 (Rönkhauser Straße)/ L 842 (Stockumer Straße) in 59846 Sundern, wurde die Gesamtbeschilderung vom Unterzeichner in Augenschein genommen.

Hierbei wurde folgendes festgestellt:

Aus Fahrtrichtung Sundern kommend, beginnt in Höhe des Rothländerweges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nach der Einmündung Stockumer Straße aufgehoben.

Aus der Gegenrichtung (Allendorf in Richtung Sundern) beginnt unmittelbar vor der Einmündung Stockumer Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h. Unmittelbar nach der Einmündung wird auch hier die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert.

Hier regt der Unterzeichner an zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bereits vor der Einmündung zur Stockumer Straße einsetzen kann.

Eine entsprechende Trichterung von 70 km/h könnte dann, den Vorgaben entsprechend, vor der Begrenzung auf 50 km/h eingerichtet werden.

Der Einmündungsbereich zur Stockumer Straße (links führt zudem noch ein land- und forstwirtschaftlicher Weg in Richtung Amecke) könnte somit aus verkehrsunfalltechnischer Sicht entschärft werden.

Begrundelse

Auf der Straße gibt es jedes Jahr mehrere tödliche Unfälle, auch Kinder sind dort schon bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Des weiteren wird dort oft mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Die Problematik ist schon Jahre lang bekannt, aber geändert wird dort nichts.

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