134 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …dass im Falle von Gesetzesänderungsvorhaben die zu ändernden Gesetze in vollständiger Form so veröffentlicht werden, dass sowohl Ursprungstext als auch Änderung (und letztlich auch die Endversion) erkennbar sind. Hierfür können beispielsweise die Möglichkeiten gängiger Textverarbeitungsprogramme genutzt werden (Überarbeitungsfunktion, Verwendung von Markups).
Uzasadnienie
Die derzeitige Darstellung / Veröffentlichung von Gesetzesänderungen ( z. B. auch im DIP des Deutschen Bundestages) sieht z. B wie folgt aus"In § 89 Satz 2 werden die Wörter „und Dauer“ durch die Wörter „, die Dauer und dieAbgeltung“ ersetzt."Daraus lassen sich weder der Originalkontext noch die Auswirkungen der Änderungen ableiten. Will man sich intensiv mit der Thematik befassen, muss man vielmehr den aktuellen Gesetzestext "händisch" mit den Änderungen versehen, noch besser alte und "händisch" modifizierte neue Version nebeneinander legen. Angesichts der Möglichkeiten, die aktuelle Software bietet - deren Einsatz ich auch in den gesetzgebenden Institutionen annehme - ist dies Vorgehen antiquiert und fehleranfällig.
Link do petycji
Odrywana kartka z kodem QR
pobierać (PDF)Informacje na temat petycji
Ruszyła petycja:
22.11.2014
Petycja się kończy:
03.01.2015
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 2-18-02-11015-014957
Gesetzesvorlagen des Deutschen
Bundestages
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Gesetz- und Änderungsentwürfe für Gesetzestexte
künftig nur noch in Form von direkten Gegenüberstellungen der jeweiligen Texte (also
in Form sog. "Synopsen") eingebracht und behandelt werden. Dem jeweils gültigen
Gesetzestext sei die aktuell zu beratende Neufassung im Volltext gegenüberzustellen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die gegenwärtige Darstellung/Veröffentlichung von
Gesetzesänderungen (etwa auch im ... dalej