28 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird die Abschaffung von Krankenkassenbeiträgen auf Auslandsrenten - die nach Deutschland überwiesen werden - gefordert.
Raison
Wenn Rentenbeiträge im Ausland geleistet wurden und im Heimatland die Rente ohne Krankenkassenbeiträge ausbezahlt wird, wäre es mehr als rechtens, die Bezieher von Auslandsrenten, die nach Deutschland überwiesen werden von deutschen Krankenkassenbeiträgen zu befreien.Werden Renten im Heimatland auf ein lokales Konto überwiesen, erfahren die Krankenkassen in Deutschland dieses nicht, und somit sind Krankenkassenbeiträge nicht fällig. Im Zuge der gleichberechtigten Behandlung und zur Minimierung der Altersarmut wäre es zweckmäßig, die Pflicht zur Zahlung dieser Beiträge abzuschaffen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
23/01/2018
Fin de la pétition:
29/03/2018
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 2-19-15-8272-003054 Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge –
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Abschaffung von Krankenkassenbeiträgen auf
Auslandsrenten – die nach Deutschland überwiesen werden – gefordert.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, wenn Rentenbeiträge im Ausland geleistet
wurden und im Heimatland die Rente ohne Krankenkassenbeiträge ausbezahlt wird,
wäre es mehr als rechtens, die Bezieher von Auslandsrenten, die nach Deutschland
überwiesen werden, von deutschen Krankenversicherungsbeiträgen zu befreien.
Zu den Einzelheiten des Vortrags... plus loin
Débat
Obwohl ich nur die Staatsangehörigkeit des EU-Land wovon ich einen Beamtenrente beziehe, nicht Resident bin in meinen Heimat und deswegen mir verwehrt wird dort einen Krankenkasse bei zu treten sowie keinen Bankkonto dort eröffnen darf, was für mich deutlich als Nachteil empfunden wird da ich dort in die nationale Kranken- und Pflegeversicherung automatisch zahle. Nach art 19 §1 des Abkommen von 1964 zwischen Deutschland und meine Heimat, darf nichtmal das Finanzamt darauf greifen da es sich um einen Beamterente handelt. Aber eine Krankenkasse darf das? Umgehung von bilaterale Abkommen!
Pas encore un argument CONTRA.