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La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird die Abschaffung von Krankenkassenbeiträgen auf Auslandsrenten - die nach Deutschland überwiesen werden - gefordert.
Motivazioni:
Wenn Rentenbeiträge im Ausland geleistet wurden und im Heimatland die Rente ohne Krankenkassenbeiträge ausbezahlt wird, wäre es mehr als rechtens, die Bezieher von Auslandsrenten, die nach Deutschland überwiesen werden von deutschen Krankenkassenbeiträgen zu befreien.Werden Renten im Heimatland auf ein lokales Konto überwiesen, erfahren die Krankenkassen in Deutschland dieses nicht, und somit sind Krankenkassenbeiträge nicht fällig. Im Zuge der gleichberechtigten Behandlung und zur Minimierung der Altersarmut wäre es zweckmäßig, die Pflicht zur Zahlung dieser Beiträge abzuschaffen.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
23/01/2018
La petizione termina:
29/03/2018
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 2-19-15-8272-003054 Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge –
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Abschaffung von Krankenkassenbeiträgen auf
Auslandsrenten – die nach Deutschland überwiesen werden – gefordert.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, wenn Rentenbeiträge im Ausland geleistet
wurden und im Heimatland die Rente ohne Krankenkassenbeiträge ausbezahlt wird,
wäre es mehr als rechtens, die Bezieher von Auslandsrenten, die nach Deutschland
überwiesen werden, von deutschen Krankenversicherungsbeiträgen zu befreien.
Zu den Einzelheiten des Vortrags... avanti
Dibattito
Obwohl ich nur die Staatsangehörigkeit des EU-Land wovon ich einen Beamtenrente beziehe, nicht Resident bin in meinen Heimat und deswegen mir verwehrt wird dort einen Krankenkasse bei zu treten sowie keinen Bankkonto dort eröffnen darf, was für mich deutlich als Nachteil empfunden wird da ich dort in die nationale Kranken- und Pflegeversicherung automatisch zahle. Nach art 19 §1 des Abkommen von 1964 zwischen Deutschland und meine Heimat, darf nichtmal das Finanzamt darauf greifen da es sich um einen Beamterente handelt. Aber eine Krankenkasse darf das? Umgehung von bilaterale Abkommen!
Non è ancora un argomento CONTRA.