112 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen der Neugesetzgebung für die "Mutterrente" ( Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern) sichergestellt wird, dass jene Mütter, die bisher bezüglich der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge bei ihren Ehemännern mitversichert sind, auch künftig nicht zur Zahlung eigener Krankenkassenbeiträge herangezogen werden, wenn ihre "neue " Rente den Betrag von 400 EUR übersteigt.
Begründung
Die meisten Mütter , die mehrere Kinder zuhause aufgezogen haben arbeiteten danach nicht wieder , sondern der Vater war Alleinverdiener. Sie haben daher oft nur ca. 10 -15 eigene Berufsjahre und demzufolge jetzt Renten zwischen 350 und 4oo EUR. Schon bei 3 Kindern, vor 1992 geboren, würde nun bei neuer, großzügigerer Anrechnung der Kinder, die Krankenkasse voll "zuschlagen", da nun die beitragsfreien 400 EUR überschritten wären.Das kann nicht Sinn eines Gesetzes sein, welches den "alten Müttern" ein wenig entgegenkommen möchte.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.12.2013
Petition endet:
30.01.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-18-15-8272-001845Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird für die beitragsfreie Familienversicherung eine Sonderregelung
bezüglich der geplanten besseren Anerkennung von Erziehungsleistungen
(Mütterrente) gefordert.
Dem Wunsch des Petenten entsprechend sollen die bisher beitragsfrei
familienversicherten Rentenbezieherinnen einen Bestandsschutz in der
Familienversicherung erhalten, wenn die Rente infolge der gesetzlichen Novellierung
die Einkommensgrenze übersteigt.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.