19 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Versorgungsbezüge dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, wenn die diesen Bezügen zugrundeliegenden Einzahlungen aus Einkommen erfolgen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegen.
Begründung
Auf Versorgungsbezüge müssen 120 Monate lang Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Dabei gilt 1/120 der gesamten Kapitalleistung als Basis für die Berechnung des Beitrags; d. h. die Kapitalleistung wird auf 120 Monate umgelegt und 10 Jahre lang monatlich verbeitragt. Beitragspflicht besteht bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.Diese Regelung führt zur Benachteiligung von Personen, deren Einkommen, in dem Zeitraum, in dem sie Einzahlungen zum Aufbau der Versorgungsbezüge leisten, über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt.Für Personen, deren Einkommen in der Einzahlungsphase zum Aufbau der Versorgungsbezüge unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, gilt:Die Einzahlungen mindern die monatlich zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.Somit wird dieser Personenkreis in der Einzahlungsphase entlastet und in der Auszahlungsphase dafür belastet. Diese Vorgehensweise erscheint gerecht.Für Personen, deren Einkommen in der Einzahlungsphase zum Aufbau der Versorgungsbezüge über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, gilt:Die Einzahlungen mindern die monatlich zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht. Es ist nach wie vor der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze errechnende Höchstsatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Somit wird dieser Personenkreis in der Einzahlungsphase nicht entlastet und dafür aber in der Auszahlungsphase belastet. Diese Vorgehensweise erscheint nicht gerecht.In der Praxis führt dies dazu, dass für Personen deren Einkommen in der Einzahlungsphase über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, Versorgungsbezüge nicht sinnvoll aufgebaut werden können. In der Regel ist im Rentenalter die prozentuale Steuerbelastung geringer als im Erwerbsleben. Allerdings ist diese Ersparnis geringer als die zusätzliche Belastung durch die im Rentenalter zu zahlende Kranken- und Pflegeversicherung. Somit stellen für diesen Personenkreis Einzahlungen einen Verlust dar.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.05.2017
Petition endet:
10.07.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Petitionsausschuss
Pet 2-18-15-8272-048084
92224 Amberg
Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass für Versorgungsbezüge dann keine Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, wenn die diesen Bezügen zugrunde
liegenden Einzahlungen aus Einkommen erfolgen, die oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegen.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, auf Versorgungsbezüge müssen 120 Monate lang
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Die Beitragspflicht bestehe
bis... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.