Region: Germany

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Übergangsregelung zur Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

30 signatures

The petition is denied.

30 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge eine Übergangsregelung zur Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte, insbesondere hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, beschließen, damit eine Ungleichbehandlung verhindert wird.

Reason

Entgegen der bis Ende 2017 geltenden Festsetzung der Beiträge bleiben mit der Neuregelung ab 01.01.2018 Einkünfte zurückliegender Jahre unberücksichtigt. Damit werden Versicherte mit unter der Beitragsbemessungsgrenze erzielten Einkünften aus Vorjahren benachteiligt, weil zum einen Beitragsrückerstattungen für Zeiträume vor 2018 gesetzlich nicht vorgesehen sind und zum anderen Einkünfte aus Vorjahren bei der Beitragsbemessung "unter den Tisch" fallen. Diese Ungerechtigkeit hätte der Gesetzgeber erkennen können und durch eine Übergangsregelung verhindern müssen.

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Petition details

Petition started: 01/06/2018
Petition ends: 04/12/2018
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 2-19-15-8272-002312 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Übergangsregelung zur Festsetzung der Beiträge zur
    gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte,
    insbesondere hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige gefordert, damit eine
    Ungleichbehandlung verhindert werde.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, entgegen der bis Ende 2017 geltenden
    Festsetzung der Beiträge bleiben mir der Neuregelung ab 01.01.2018 Einkünfte
    zurückliegender Jahre unberücksichtigt. Damit werden Versicherte mit... further

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