Région: Allemagne

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Übergangsregelung zur Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Soutien 30 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

30 Soutien 30 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Übergangsregelung zur Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte, insbesondere hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, beschließen, damit eine Ungleichbehandlung verhindert wird.

Raison

Entgegen der bis Ende 2017 geltenden Festsetzung der Beiträge bleiben mit der Neuregelung ab 01.01.2018 Einkünfte zurückliegender Jahre unberücksichtigt. Damit werden Versicherte mit unter der Beitragsbemessungsgrenze erzielten Einkünften aus Vorjahren benachteiligt, weil zum einen Beitragsrückerstattungen für Zeiträume vor 2018 gesetzlich nicht vorgesehen sind und zum anderen Einkünfte aus Vorjahren bei der Beitragsbemessung "unter den Tisch" fallen. Diese Ungerechtigkeit hätte der Gesetzgeber erkennen können und durch eine Übergangsregelung verhindern müssen.

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Actualités

  • Pet 2-19-15-8272-002312 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Übergangsregelung zur Festsetzung der Beiträge zur
    gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte,
    insbesondere hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige gefordert, damit eine
    Ungleichbehandlung verhindert werde.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, entgegen der bis Ende 2017 geltenden
    Festsetzung der Beiträge bleiben mir der Neuregelung ab 01.01.2018 Einkünfte
    zurückliegender Jahre unberücksichtigt. Damit werden Versicherte mit... plus loin

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