Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Wiederherstellung der paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

283 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

283 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die paritätisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland wieder hergestellt wird. Die Regelung über die Zusatzbeiträge nur für Arbeitnehmer ist ersatzlos zu streichen. Die paritätische Finanzierung der GKV ist ins Grundgesetz als Grundrecht für alle deutschen Arbeitnehmer aufzunehmen.

Begründung

Mit welchem Recht wurde beschlossen, dass die paritätisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherung zum Nachteil der deutschen Arbeitnehmer abgeschafft wurde? Warum sollen eigentlich allein die Arbeitnehmer in Deutschland höhere Beiträge zahlen als die Arbeitgeber? Aus gutem Grund wurde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Gründung derselben so angelegt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils paritätisch also zu gleichen Anteilen die Kosten der GKV in Deutschland tragen. Es gibt überhaupt keinen wirtschaftlichen oder sozialen Grund davon abzuweichen oder die Arbeitnehmer einseitig zusätzlich zu belasten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.02.2016
Sammlung endet: 23.03.2016
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-8272-029703 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die paritätisch finanzierte
    gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wieder hergestellt wird. Die
    Regelung über die Zusatzbeiträge nur für Arbeitnehmer ist ersatzlos zu streichen.

    Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ferner ins
    Grundgesetz als Grundrecht für alle deutschen Arbeitnehmer aufzunehmen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 283 Mitzeichnungen sowie 31
    Diskussionsbeiträge ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
    Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
    kann.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen Stellungnahmen der Bundesregierung
    eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach § 109 Abs. 1
    Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) eingeleitet und eine
    Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit eingeholt, da die Petition einen
    Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der Ausschuss hat
    mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 81. Sitzung am 22.06.2016 beraten hat.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der
    Stellungnahmen und der Mitteilung des Ausschusses wie folgt dar:

    Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Parität bei den Beiträgen zur gesetzlichen
    Krankenversicherung wieder hergestellt wird. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge
    zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und
    Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.

    Die administrative Umsetzung zum 1. Januar 2019 benötigt einige Monate
    Vorlaufzeit bei Krankenkassen, Arbeitgebern, der Bundesagentur für Arbeit und der
    Rentenversicherung. Das BMG arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

    Eine Abschaffung der Zusatzbeiträge ist abzulehnen. Die Stärkung des Wettbewerbs
    unter den Krankenkassen, die mit der Einführung von Zusatzbeiträgen im Jahr 2009
    einherging, hat zu erheblichen Anstrengungen der Krankenkassen geführt, effizienter
    zu wirtschaften und sorgsam mit den Beitragsgeldern der Versicherten umzugehen.
    Dies zeigt sich unter anderem in einem sehr moderaten Anstieg der
    Verwaltungskosten der Krankenkassen sowie einem erheblichen Anstieg der
    Einsparungen, die die Krankenkassen in den Rabattverträgen mit der
    pharmazeutischen Industrie erzielen. Dieser positive Einfluss des Wettbewerbs ist
    ein wesentlicher Grund für die Beitragsstabilität, von der die Versicherten in den
    letzten Jahren profitiert haben.

    Die Zusatzbeiträge sind daher im derzeitigen Finanzierungssystem ein wichtiges
    Instrument für den Preiswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur
    Sicherung einer qualitativ hochwertigen und zugleich bezahlbaren Versorgung in
    Deutschland. Effizientes Wirtschaften ist angesichts steigenden Ausgabendrucks
    notwendige Voraussetzung für eine langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung
    auf hohem qualitativen Niveau.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegent vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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49 %
245 Unterschriften
111 Tage verbleibend

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