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Die Präsidentin des Landtags NRW
Am Mittwoch verschärfen die Städte erneut die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Allgemeinverfügung wurde noch einmal erweitert: Diesmal geht es um den Einzelhandel. Die Städte setzt Vorgaben des Landes um. Nach einem weiteren Erlass des Landes NRW verschärfen die Städte ihre Maßnahmen. In einer weiteren Ergänzung der bereits seit 16. März geltenden Regelungen (Allgemeinverfügung) sind die neuen Maßnahmen zu finden.
Alle Einzelhandelsgeschäfte sind ab dem 18. März 2020 zu schließen. Ausgenommen sind hiervon unter anderem Friseure.
Причина
Zur Eindämmung eingeführten drastischen Maßnahmen sollen nicht für den Friseur Handwerk gelten?
Ich forder die gesetzliche Schließung aller Friseur Salons in NRW zur Eindämmung des CORONA VIRUS
Wie sollen hier die gesetzlichen Vorgaben, die Neuerdings gelten umgesetzt werden? Unter anderem:
- 2 Meter Abstand
- Schutzausrüstungen
- Risikomanagement
- etc.