Petition richtet sich an:
Petitionsausschuß des Landtags
Wir fordern vom Sächsischen Landtag, geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung umzusetzen. Damit wird die Gesundheit der Menschen, sowie die Natur und Umwelt vor den Auswirkungen des Verkehrslärms, insbesondere des Güterschienen- und Straßenlärms, geschützt.
Auf Grund der Vielzahl von lärmbetroffenen Bürgern im Freistaat Sachsen ist auch die sächsische Politik zum Handeln aufgefordert. 10 Bürgerinitiativen aus Sachsen haben sich zum Netzwerk der „Sächsischen Lärmschutz-Allianz Verkehr“ zusammengeschlossen. Gemeinsam treten wir für einen leisen Verkehr ein.
Jahrzehntelange Versäumnisse durch eine abwartende Beschwichtigungspolitik lassen sich nicht mehr länger rechtfertigen. Eine sofortige Reduktion der Lärmbelastungen auf ein gesundheitsverträgliches Maß ist unausweichlich.
Wir appellieren daher an die sächsischen Abgeordneten, dass sie sich der Sorgen ihrer Wähler annehmen. Die von uns gesammelten Erfahrungen zeigen, dass wirksame Verbesserungen zum Schutz vor Güterschienen- und Straßenverkehrslärm nur über gesetzliche Regelungen erreicht werden können.
Das bedeutet, dass sowohl der durch die Verfassung geschützte Rechtsanspruch zum Schutz der Menschen vor Verkehrslärm gesetzlich geregelt werden muss. Auch technisch-technologische Maßnahmen sind durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel umgehend umzusetzen. Wir fassen Verkehrslärm als Ganzes auf und sehen die Herausforderungen der Lärmbekämpfung nicht auf ein Verkehrsmittel beschränkt. Das schließt auch die Vermeidung von überflüssigem Verkehr ein.
Daher erheben wir folgende Forderungen:
Unverzügliche Umsetzung der EU-Vorgabe - Durchführung der Lärmkartierung in Sachsen (Grundlage für die Lärmaktionspläne)
Gutachten zur Lärmprognose im Straßen- und Schienenverkehr
Einsatz von lärmoptimierten Straßenbelägen (Flüsterasphalt).
Regulierende Maßnahmen für LKW-Durchgangsverkehr in Orten
Errichtung von Mess-Stationen an den verkehrsreichsten Güterbahnstrecken (Überprüfung der Lärm- und Verkehrsentwicklung).
völlige Überarbeitung der 16. BImschV unter Einbeziehung der Bestandsstrecken im Schienen- und Straßenverkehr durch den Bundesrat
Rechtsanspruch auf Lärmschutz und -vorsorge bei Bestandsstrecken im Schienen- und Straßenverkehr durch den Bundesrat
fordern und fördern von innovativem Schallschutz (z. B. Minilärmschutzwände, Flüsterbremsen, …).
wirksame Aufstockung des Budgets für Lärmschutz
Begründung
Lärm ist die zweitgrößte Umweltbelastung. Lärm macht krank. Lärm verkürzt die Lebenszeit um ca. 3 Jahre (Quelle: WHO-Studie 2011).
Wir erleben seit Jahren den täglichen Widerspruch zwischen Wachstum einerseits und den daraus entstehenden Folgen andererseits. Wachstum in allen Bereichen erfordert mehr Verkehr. Mehr Verkehr erzeugt mehr Lärm. Dieser gefährdet nachweislich die Gesundheit der Menschen und die Umwelt.
Seit Jahrzehnten wird ein aktiver Schutz der Bevölkerung vor Lärm durch die Politik vernachlässigt. Lärm ist unzumutbar und darf nicht hingenommen werden. Nach dem Grundgesetz hat jeder Bürger einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Durch die nachgewiesenen Gesundheitsschäden kommt die Politik durch unzureichende Gesetzgebung dem Rechtsanspruch laut Grundgesetz nicht nach.
Gegenwärtig existieren nur unzureichende gesetzliche Regelungen, um die Gesundheit der Bürger wirksam zu schützen. Der dafür erforderliche politische Wille zur Minimierung des Lärms ist nicht spürbar. Diese Situation ist für die Bürger(innen) in Sachsen nicht hinnehmbar. Sie wollen ihr Recht an der politischen Willensbildung wahrnehmen, um aktiv für einen leisen Verkehr einzutreten.
Setzen Sie sich daher mit Ihrer Unterschrift für einen leisen Verkehr in Sachsen - für Ihren aktiven Gesundheitsschutz ein.
Weitere Informationen unter https://www.sachsen-fahren-leiser.de