82 Semnături
Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Ombudsmann für Streitfragen in Gesundheits- oder Pflegeangelegenheiten einzurichten sei. Ausschließliche solche vorgetragenen relevanten Angelegenheiten seien von diesem Ombudsmann zu bearbeiten, die nicht in den Bereich des Versicherungsombudsmannes fallen. Letztere seien dann ggf. an den Versicherungsombudsmann weiterzureichen.
motive
Der Verischerungsombudsmann existiert zu Recht und kann in vielen Fällen so eingreifen, dass eine gütliche Einigung der Streitparteien ohne den Gang vors Gericht erzielt wird. Ähnliche wichtig und komplex wie bei Vericherungen sind auch Streitfragen den Bereich Gesundheit und Pflege betreffend. Daher sollte das Prinzip des Ombudsmannes auf den gesamten Bereich der Gesundheit und Pflege ausgeweitet werden.
Link către petiție
Fișă detașabilă cu cod QR
Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
17.09.2013
Petiția se încheie:
29.10.2013
Regiune:
Germania
categorie:
știri
-
Pet 2-17-15-212-054693Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird angeregt, einen Ombudsmann für Streitfragen in Gesundheits-
und Pflegeangelegenheiten entsprechend dem Vorbild des
Versicherungsombudsmannes einzurichten.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm einreichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 82 Mitzeichnungen sowie 12 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme... mai departe
Dezbatere
Uns werden mit Industrie- und Medizinprodukten Gesundheitsschäden zugemutet. Risiken erfährt man nur mit aufwendigen Internetrecherchen. Gesetzliche Bestimmungen wie z.B. das Grundgesetz, Menschenrechtskonvention, das Patientenrechtegesetz sowie Strafvorschriften wirken kaum. Paar Links unter https://patientenrechte-datenschutz.de/2020/02/28/der-entwurf-von-bundesgesundheitsminister-spahn-zum-patientendaten-schutzgesetz-pdsg-haelt-nicht-was-sein-name-verspricht-stellungnahme-de mit Nachweisen, dass Geld- und Machtinteressen mehr als Menschenrechte zählen. Ein der Ombudsmann wäre das mindeste.
Niciun argument CONTRA încă.