82 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Ombudsmann für Streitfragen in Gesundheits- oder Pflegeangelegenheiten einzurichten sei. Ausschließliche solche vorgetragenen relevanten Angelegenheiten seien von diesem Ombudsmann zu bearbeiten, die nicht in den Bereich des Versicherungsombudsmannes fallen. Letztere seien dann ggf. an den Versicherungsombudsmann weiterzureichen.
Begründung
Der Verischerungsombudsmann existiert zu Recht und kann in vielen Fällen so eingreifen, dass eine gütliche Einigung der Streitparteien ohne den Gang vors Gericht erzielt wird. Ähnliche wichtig und komplex wie bei Vericherungen sind auch Streitfragen den Bereich Gesundheit und Pflege betreffend. Daher sollte das Prinzip des Ombudsmannes auf den gesamten Bereich der Gesundheit und Pflege ausgeweitet werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
17.09.2013
Petition endet:
29.10.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-17-15-212-054693Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird angeregt, einen Ombudsmann für Streitfragen in Gesundheits-
und Pflegeangelegenheiten entsprechend dem Vorbild des
Versicherungsombudsmannes einzurichten.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm einreichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 82 Mitzeichnungen sowie 12 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme... weiter
Debatte
Uns werden mit Industrie- und Medizinprodukten Gesundheitsschäden zugemutet. Risiken erfährt man nur mit aufwendigen Internetrecherchen. Gesetzliche Bestimmungen wie z.B. das Grundgesetz, Menschenrechtskonvention, das Patientenrechtegesetz sowie Strafvorschriften wirken kaum. Paar Links unter https://patientenrechte-datenschutz.de/2020/02/28/der-entwurf-von-bundesgesundheitsminister-spahn-zum-patientendaten-schutzgesetz-pdsg-haelt-nicht-was-sein-name-verspricht-stellungnahme-de mit Nachweisen, dass Geld- und Machtinteressen mehr als Menschenrechte zählen. Ein der Ombudsmann wäre das mindeste.
Noch kein CONTRA Argument.