Bölge : Almanya

Gesundheitswesen - Ombudsmann für Gesundheits- und Pflegeangelegenheiten

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Deutschen Bundestag
82 Destekleyici 82 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Ombudsmann für Streitfragen in Gesundheits- oder Pflegeangelegenheiten einzurichten sei. Ausschließliche solche vorgetragenen relevanten Angelegenheiten seien von diesem Ombudsmann zu bearbeiten, die nicht in den Bereich des Versicherungsombudsmannes fallen. Letztere seien dann ggf. an den Versicherungsombudsmann weiterzureichen.

Gerekçe

Der Verischerungsombudsmann existiert zu Recht und kann in vielen Fällen so eingreifen, dass eine gütliche Einigung der Streitparteien ohne den Gang vors Gericht erzielt wird. Ähnliche wichtig und komplex wie bei Vericherungen sind auch Streitfragen den Bereich Gesundheit und Pflege betreffend. Daher sollte das Prinzip des Ombudsmannes auf den gesamten Bereich der Gesundheit und Pflege ausgeweitet werden.

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Haberler

  • Pet 2-17-15-212-054693Gesundheitswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird angeregt, einen Ombudsmann für Streitfragen in Gesundheits-
    und Pflegeangelegenheiten entsprechend dem Vorbild des
    Versicherungsombudsmannes einzurichten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm einreichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 82 Mitzeichnungen sowie 12 Diskussionsbeiträge
    ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme... daha ileri

tartışma

Uns werden mit Industrie- und Medizinprodukten Gesundheitsschäden zugemutet. Risiken erfährt man nur mit aufwendigen Internetrecherchen. Gesetzliche Bestimmungen wie z.B. das Grundgesetz, Menschenrechtskonvention, das Patientenrechtegesetz sowie Strafvorschriften wirken kaum. Paar Links unter https://patientenrechte-datenschutz.de/2020/02/28/der-entwurf-von-bundesgesundheitsminister-spahn-zum-patientendaten-schutzgesetz-pdsg-haelt-nicht-was-sein-name-verspricht-stellungnahme-de mit Nachweisen, dass Geld- und Machtinteressen mehr als Menschenrechte zählen. Ein der Ombudsmann wäre das mindeste.

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