Gesundheitswesen - Vorhaltung von automatischen externen Defibrillatoren (AED)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
112 Unterstützende 112 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

112 Unterstützende 112 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, gesetzliche Regelungen aus dem Baurecht, dem Arbeitsstättenrecht und/oder dem Veranstaltungsrecht anzupassen und somit die Vorhaltung von AED´s (automatische Defibrillatoren) vorzuschreiben.Insbesondere an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten oder sportliche Betätigungen (Fitnessstudios, Sportanlagen) erfolgen, sollten die mittlerweile recht preiswerten Geräte vorgehalten werden, um Leben zu retten und den volkswirtschaftl. Schaden zu senken.

Begründung

Es versterben mehr Menschen am sogenannten "plötzlichen Herztod", als an Verkehrsunfällen.Jede Minute in der eine Defibrillation eher erfolgt, erhöht die Überlebenswahrscheinlichkeit um statistische ca. 10 %.Der Rettungsdienst benötigt mindestens rund 8 Minuten zur Einsatzstelle, sodass die Rettungschance nur noch bei max. 20 % liegt. Die Defibrillation und Hilfeleistung durch Laien ist daher von besonderer Bedeutung.Feuerlöscher und Verbandkästen werden in verschiedensten Vorschriften gefordert.Diese Vorschriften müssten an neue Erkenntnisse sowie den Stand der Medizintechnik angepasst werden, zumal sich entsprechende medizinische Notfälle häufiger ereignen, als z. B. Brände oder schwere Verkehrsunfälle mit entsprechenden Personenschäden.Auch die Kosten bezüglich Beschaffung und Wartung sind mittlerweile sehr gering geworden.Z. B. in Irland befindet sich auf fast jedem Marktplatz ein solches Gerät.Hier müsste die BRD mithalten und nachziehen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-212-014831

    Gesundheitswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, bestehende gesetzliche Regelungen anzupassen und
    damit die Vorhaltung von automatischen Defibrillatoren vorzuschreiben.
    Insbesondere an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten oder sportliche
    Betätigungen (Fitnessstudios, Sportanlagen) erfolgen, sollten die mittlerweile recht
    preiswerten Geräte vorgehalten werden, um Leben zu retten und den
    volkswirtschaftlichen Schaden zu senken.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten... weiter

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