1 358 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die aktive Sterbehilfe für jeden Menschen als lebensbeendende Handlung ermöglicht wird und die aktiven Helfer als Begleiter straffrei im Strafgesetzuch gestellt werden. Staat und Kirche sind in diesem Fall strikt voneinander zu trennen. Der religiöse Gedanke hat in keinem Fall Einfluss auf diese Petition zu nehmen. Die Sterbehilfe wird durch die Anwesenheit eines zugelassenen Arztes und eines Rechtsanwaltes begleitet.
Raison
Der geschäftsfähige Mensch hat in Zeiten in denen er durch einen todesnahen Gesundheitszustand vom baldigen Tod bedroht ist das Recht den Zeitpunkt und die Art seines Ablebens selbst zu bestimmen. Der ausgebildete Arzt darf in diesem Fall aktiv in den Verlauf des Todes eingreifen. Jeder Mensch hat das Recht auf einen angemessenen Tod im Sinne seiner Vorstellungen. Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar!
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
13/01/2014
Fin de la pétition:
24/02/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 2-18-15-212-003084Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die aktive Sterbehilfe zu ermöglichen und die aktiven
Helfer als Begleiter straffrei zu stellen.
Zur Begründung wird ausgeführt, Staat und Kirche seien in diesem Fall strikt
voneinander zu trennen. Der religiöse Gedanke habe in keinem Fall Einfluss auf die
Petition zu nehmen. Die Sterbehilfe soll durch die Anwesenheit eines zugelassenen
Arztes und eines Rechtsanwalts begleitet werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.