Gesundheitswesen - Zulassung der aktiven Sterbehilfe

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

1.358 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

1.358 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die aktive Sterbehilfe für jeden Menschen als lebensbeendende Handlung ermöglicht wird und die aktiven Helfer als Begleiter straffrei im Strafgesetzuch gestellt werden. Staat und Kirche sind in diesem Fall strikt voneinander zu trennen. Der religiöse Gedanke hat in keinem Fall Einfluss auf diese Petition zu nehmen. Die Sterbehilfe wird durch die Anwesenheit eines zugelassenen Arztes und eines Rechtsanwaltes begleitet.

Reden

Der geschäftsfähige Mensch hat in Zeiten in denen er durch einen todesnahen Gesundheitszustand vom baldigen Tod bedroht ist das Recht den Zeitpunkt und die Art seines Ablebens selbst zu bestimmen. Der ausgebildete Arzt darf in diesem Fall aktiv in den Verlauf des Todes eingreifen. Jeder Mensch hat das Recht auf einen angemessenen Tod im Sinne seiner Vorstellungen. Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar!

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 13-01-2014
De petitie eindigt: 24-02-2014
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 2-18-15-212-003084Gesundheitswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die aktive Sterbehilfe zu ermöglichen und die aktiven
    Helfer als Begleiter straffrei zu stellen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, Staat und Kirche seien in diesem Fall strikt
    voneinander zu trennen. Der religiöse Gedanke habe in keinem Fall Einfluss auf die
    Petition zu nehmen. Die Sterbehilfe soll durch die Anwesenheit eines zugelassenen
    Arztes und eines Rechtsanwalts begleitet werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die... verder

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