Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Wir fordern, dass bestehendes Recht nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch gelebt und im Berufsalltag ankommt. Gleichberechtigung sollte endlich auch gelebt werden - auch im Beruf und der damit verbundenen Leistungsvergütung (sprich Gehaltseinkommen).
Wir müssen als Gesellschaft überlegen, wie das Grundgesetz für alle Menschen in diesem Staat seine Gültigkeit behält und die Realität darstellt.
Kein Mensch soll aufgrund seines Geschlechtes, seiner Herkunft, seiner Hautfarbe diskriminiert werden auf allen Eben, aber auch auf der Ebene der gleichen Entlohnung. Frauen werden seit Jahrzehnten mit einem geringeren Lohn entlohnt im Vergleich zu Männern. Diese Ungerechtigkeit, bedeutet für Frauen nicht nur der momentane finanzielle Nachteil, sondern wirkt sich auf das ganze Leben der Frauen aus. Geringere Einkommen bedeuten geringere Renten und damit Altersarmut und Abhängigkeit.
Ohne Gleichberechtigung werden wir als Gesellschaft nie lernen, anderen Menschen mit Respekt und Achtung zu begegnen.
Somit wirkt sich eine Gleichberechtigung positiv auf alle Zwischenmenschlichen Beziehungen aus und eine Nicht-Gleichberechtigung hat dementsprechend negative Auswirkungen auf alle Aspekte der Menschlichkeit.
Im Artikel 3 des Gg Gleichberechtigung steht:(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
MENSCHEN KÄMPFT FÜR EURE RECHTE. Niemand anderes wird es (wahrscheinlich) für euch tun!!!!!
Begründung
Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) und garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht
Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:[1]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 3 3