Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
"Recht" darf nicht davon abhängig sein, welche finanziellen Möglichkeiten ein/e rechtsuchende BürgerIn hat.
Die Möglichkeit, das einem/r zustehende Recht einzufordern, muss jeder Bürgerin und jedem Bürger in gleicher Weise offenstehen. Und das ist in Deutschland leider keinesfalls so.
Ganz im Gegenteil, trotz angeblichen Armenrechts werden vor allem finanziell schlechter gestellte BürgerInnen systematisch davon abgehalten, ihre Rechte einzufordern, da das Klagerisiko in finanzieller Hinsicht, teilweise sogar in Hinsicht auf Regressforderungen wegen Rufschädigung, viel zu hoch ist.
Forderungen sind daher :
- Bedingungslose Möglichkeit des Anspruchs auf Rechtsberatung !
- Ersatzlose Streichung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfeschein !
- Keine Sammlung von persönlichen und vertraulichen Daten über Miete, laufende Kosten, Kontobewegungen usw.
Sofern die Kosten für ein solches System nicht bereits durch die derzeitige Steuerpolitik gedeckt sein sollten, ist eventuell darüber nachzudenken, ob ähnlich wie bei der Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen eine Zuzahlung von beispielsweise 1% des Jahresnettoeinkommens für die Finanzierung dieses Systems notwendig wird.
Begründung
Die Unterstützung dieser Petition ist vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil Sie praktisch jede/n BürgerIn der Bundesrepublik Deutschland betrifft. Auch wer im Moment vielleicht finanziell gut dastehen mag, dem kann es in Kürze sehr schlecht gehen - wie z.B. Corona zeigt, aber auch plötzliche unerwartete schwere Krankheit, Berufsunfähigkeit oder viele andere mögliche Ereignisse.
Und wenn RichterInnen vor Prozessbeginn potentielle KlägerInnen danach fragen, ob sie es ich überhaupt leisten können, für ihr Recht zu kämpfen, dann zeigt das deutlich, dass dieser angebliche Rechtsstaat ein Problem hat - ein Rechtssystem, das Recht von finanziell besser gestellten Menschen höher bewertet als das von finanziell schlechter gestellten.
Niemand darf nur aufgrund geringerer finanzieller Möglichkeiten davon abgehalten werden, gerade gegenüber finanziell übermächtige Gegner, für seine Rechte einzutreten. An dieser Stelle sei der Hinweis angezeigt, dass sich z.B. der Hinweis auf das sogenannte Armenrecht, das angeblich den Zugang zur Rechtsprechung für alle sichern soll, schon allein deshalb verbietet, weil das erhebliche finanzielle Risiken z.B. bei Prozessen mit sich bringt, welche in Berufungsinstanzen gehen. Und darüber sind vermögende Parteien selbstverständlich hinreichend informiert. In diesem Zusammenhang liegen mir konkrete Hinweise z.B. aus Haftungsfragen bei Streitigkeiten mit Ärzten und Krankenhäusern vor, welche in der Regel eigene große Rechtsabteilungen haben und oftmals darauf spekulieren, dass potentielle Kläger sich durch hohes Prozessrisiko von Klagen abhalten lassen.
Es gibt zahlreiche Hinweise, dass gerade mit juristischen Kenntnissen versehene Personen und auch Rechtsanwälte ihre Kenntnisse dazu missbrauchen, gutgläubige Bürgerinnen und Bürger um ihre Rechte zu bringen. Höchst bedenklich ist z.B., wenn Rechtsanwälte durch ihr schriftliches mit Drohgebärden versehenes Auftreten ehrbare Bürgerinnen und Bürger dazu nötigen, ggf. vorhandene Rechte nicht wahrzunehmen und statt dessen fragwürdige Gebühren zu zahlen, da sie eben ggf. finanziell nicht in der Lage sind, allein schon eine allgemeine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Evtl. auch, weil die Kosten für die Beratung höher sind als die betreffende Forderung. Denn auch bei günstigen Rechtsberatungen handelt es sich in der Regel allenfalls um Erstberatungen. In der Folge wird fast jeder Rechtsstreit für viele nicht vermögende Bürgerinnen und Bürger sogar zu einer Existenzfrage. Auch wenn vergleichbare Beratungen nur Rechtsanwälten vorbehalten sein sollen, dann muss diese jedoch allen Bürgerinnen und Bürgern in gleicher Weise zugänglich sein. Und das anfangs beschriebene Handeln von Seiten bestimmter Anwälte muss selbstverständlich auch zu ahnden sein. Und Beschwerden über vergleichbares Handeln dürfen von den betroffenen Anwälten nicht für Verleumdungsklagen oder gar Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen missbraucht werden.
Bei sogenannten Rechtsschutzversicherungen steht nicht die gesellschaftliche Verantwortung im Vordergrund ihres Handelns. Jede Rechtsschutz suchende Versicherungsnehmer/in läuft bei Inanspruchnahme dieser Leistung Gefahr, negative Auskünfte über die eigene Person zu provozieren. Sogar Auskünfte, über die die betroffene Person noch nicht einmal selbst in Kenntnis gesetzt wird. Allenfalls, wenn es ohnehin zu spät ist. Denn jede Information, welche angeblich zu häufige oder zu kostspielige Inanspruchnahme von Versicherungsdienstleistungen beinhaltet, kann spätestens bei Abschluss von Folgeversicherungen zu schlechteren Konditionen oder Ablehnung führen.
Schwer durch akute Notlagen wie lebensbedrohliche Krankheiten bedrohte Menschen dürfen nicht Gefahr laufen, ihre Existenz zu verlieren, wenn Betroffene z.B. über längere Zeit aus dem Verkehr gezogen sind. Aber auch psychisch schwer belastende Ereignisse können oft existenzgefährdend sein, ohne eigene Schuld !
Schadenersatz und Schmerzensgeld sind elementare Werte, welche einer Bürgerin oder einem Bürger zustehen, weil ihr/ihm Schaden entstanden ist. Es kann nicht sein, dass eventuelle Kosten für einen Rechtsstreit einen Großteil dieser Wiedergutmachung vernichten, wie es gerade bei Prozessen im Umfeld des Gesundheitswesens schnell geschehen kann, sofern diese Wiedergutmachung nicht ohnehin durch andere dubiose Umstände zunichte gemacht wird.