Région: Allemagne
Droits civils

Gleichstellung intersexueller Personen im Bundesgleichstellungsgesetz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundestag
55 Soutien 55 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Ich fordere den Bundestag zu folgender Handlung auf:

Erweitern Sie das aktive und passive Wahlrecht der Gleichstellungsbeauftragten gemäß Bundesgleichstellungsgesetz auf intersexuelle Personen. Formulieren Sie das Bundesgleichstellungsgesetz dergestalt um, dass es intersexuelle Personen in jedem relevanten Aspekt einschließt.

Raison

Das Bundesverfassungsgericht entschied unlängst, dass neben den Kategorien "männlich" und "weiblich" eine dritte Kategorie im Personenstand zu schaffen ist, um den Rechten intersexueller Menschen zu entsprechen.

Das Bundesgleichstellungsgesetz bestimmt, dass die Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten nur von Menschen weiblichen Geschlechts ausgeübt werden darf. Ferner sind auch nur weibliche Personen berechtigt, die Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Diese Regelung ist obsolet.

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Actualités

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Liebes Frauchen. Männchen, Sächchen Herr/Frau/Es/Fuchs, im Grunde weiß ich gar nicht, wie ich Sie ansprechen soll. Soll nun veganer Käse ohne Kuh sein oder soll vegetarische Wurst aus Fleisch oder nicht Fleisch sein? Oder ist obsolet ein Ausdruck für veraltert? Oder ärgern Sie sich einfach darüber, dass Gleichstellungsbeauftragte nur Frauen sind? Ich finde diesen Wahn einfach schrecklich und glaube, nur die Frau, die Kinder gebähren kann, ist eine Frau. Oder können Sie lieber Herr/Frau/Fräuschen Fuchs das auch??

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