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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Einführung eines Gleichstellungsbeauftragten für Männer in dem Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
Begrundelse
In §1 (1) Nr. 1 ist als Ziel gesetzt die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. In §19 (1) wird dennoch nur von der Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin geredet. Dies ist eine klare Diskriminierung gegenüber Männern und wird nicht dem Ziel in §1 (1) Nr.1 gerecht. Derzeit haben männliche Arbeitnehmer in der Regel nur eine weibliche Ansprechperson. Durch das verschiedene Geschlecht werden möglicherweise erst gar nicht Probleme angesprochen oder in vollem Umfang besprochen. Somit kommt es zu einer schlechteren Stellung des Mannes gegenüber der Frau.Zukünftig soll es einen weiblichen wie auch einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten geben der die Interessen beider Geschlechter in gleichen Maßen vertritt, was gesetzlich vorgeschrieben werden soll.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
09.07.2018
Andragendet slutter:
16.08.2018
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 17-05-2019Petitionsausschuss
Pet 3-19-17-2162-008921
84416 Taufkirchen (Vils)
Gleichstellungsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes dahingehend
erreichen, dass ein Gleichstellungsbeauftragter für Männer eingeführt wird.
Er ist der Auffassung, dass dadurch, dass lediglich eine Frau zur
Gleichstellungsbeauftragten bzw. ihrer Stellvertreterin gewählt werden kann, Männer
diskriminiert würden. Sie hätten nur eine weibliche Ansprechperson, wodurch
möglicherweise Probleme nicht oder nicht in vollem Umfang besprochen werden
könnten.
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