Gleichstellungsrecht - Einführung eines Gleichstellungsbeauftragten für Männer im Bundesgleichstellungsgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
222 Unterstützende 222 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

222 Unterstützende 222 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Einführung eines Gleichstellungsbeauftragten für Männer in dem Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)

Begründung

In §1 (1) Nr. 1 ist als Ziel gesetzt die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. In §19 (1) wird dennoch nur von der Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin geredet. Dies ist eine klare Diskriminierung gegenüber Männern und wird nicht dem Ziel in §1 (1) Nr.1 gerecht. Derzeit haben männliche Arbeitnehmer in der Regel nur eine weibliche Ansprechperson. Durch das verschiedene Geschlecht werden möglicherweise erst gar nicht Probleme angesprochen oder in vollem Umfang besprochen. Somit kommt es zu einer schlechteren Stellung des Mannes gegenüber der Frau.Zukünftig soll es einen weiblichen wie auch einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten geben der die Interessen beider Geschlechter in gleichen Maßen vertritt, was gesetzlich vorgeschrieben werden soll.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 3-19-17-2162-008921
    84416 Taufkirchen (Vils)
    Gleichstellungsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte eine Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes dahingehend
    erreichen, dass ein Gleichstellungsbeauftragter für Männer eingeführt wird.

    Er ist der Auffassung, dass dadurch, dass lediglich eine Frau zur
    Gleichstellungsbeauftragten bzw. ihrer Stellvertreterin gewählt werden kann, Männer
    diskriminiert würden. Sie hätten nur eine weibliche Ansprechperson, wodurch
    möglicherweise Probleme nicht oder nicht in vollem Umfang besprochen werden
    könnten.

    Es... weiter

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