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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Einführung eines Gleichstellungsbeauftragten für Männer in dem Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
Perustelut
In §1 (1) Nr. 1 ist als Ziel gesetzt die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. In §19 (1) wird dennoch nur von der Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin geredet. Dies ist eine klare Diskriminierung gegenüber Männern und wird nicht dem Ziel in §1 (1) Nr.1 gerecht. Derzeit haben männliche Arbeitnehmer in der Regel nur eine weibliche Ansprechperson. Durch das verschiedene Geschlecht werden möglicherweise erst gar nicht Probleme angesprochen oder in vollem Umfang besprochen. Somit kommt es zu einer schlechteren Stellung des Mannes gegenüber der Frau.Zukünftig soll es einen weiblichen wie auch einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten geben der die Interessen beider Geschlechter in gleichen Maßen vertritt, was gesetzlich vorgeschrieben werden soll.
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Vetoomus alkoi:
09.07.2018
Vetoomus päättyy:
16.08.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 17.5.2019Petitionsausschuss
Pet 3-19-17-2162-008921
84416 Taufkirchen (Vils)
Gleichstellungsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes dahingehend
erreichen, dass ein Gleichstellungsbeauftragter für Männer eingeführt wird.
Er ist der Auffassung, dass dadurch, dass lediglich eine Frau zur
Gleichstellungsbeauftragten bzw. ihrer Stellvertreterin gewählt werden kann, Männer
diskriminiert würden. Sie hätten nur eine weibliche Ansprechperson, wodurch
möglicherweise Probleme nicht oder nicht in vollem Umfang besprochen werden
könnten.
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