Περιοχή: Γερμανία
Πολιτικά δικαιώματα

Grapschen ist eine sexuelle Straftat - keine Beleidigung!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
159 Υποστηρικτικό 153 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

159 Υποστηρικτικό 153 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Es soll der Straftatbestand der Beleidigung auf sexueller Grundlage geändert werden. Es wird eine Gesetzesänderung gefordert. Das Begrapschen, anfummeln, anfassen ist ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen und muss daher auch als Sexualtraftat geahndet werden

Αιτιολόγηση

Es kann nicht sein, dass sich überwiegend Frauen von Fremden anfassen lassen müssen. Selbst wenn die Frau an Brüste, Po oder zwischen den Beinen angefasst wird, so deklariert es der Staat als Beleidigung.

Das darf nicht sein und muss in eine Sexualstraftat geändert werden.

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    στον/-ην/-ο 14.08.2018

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Συζήτηση

Zu "schwierige Beweisführung bei höheren Strafen" Eine Bestrafung kann immer(!) nur erfolgen, wenn klare Beweise vorliegen. Aus Mangel an Beweisen werden daher viele Vergehen nicht geahndet. Im Klartext: Egal, ob Grapschen eine Beleidigung oder sexuelle Straftat ist, ohne Beweise keine Strafe. Daher ist das kein Gegenargument. Zu "Komplettüberwachung" aus den genannten Gründen ebenfalls kein Gegenargument. Wenn jemand gegen seinen Willen vorsätzlich sexuell berührt wird, dann ist das ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung.

Das Hauptproblem dieses Themenkomplexes wird wieder mal nicht betrachtet: die meistens schwierige Beweisführung vor Gericht. Die hier geforderten höheren Strafen bedürfen klarer Beweise, sonst gibt es eher weniger, als mehr Verurteilungen. Wollen Sie die Komplettüberwachung des öffentlichen und auch privaten Raumes einführen?

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