Reģions: Vācija
Civiltiesības

Grapschen ist eine sexuelle Straftat - keine Beleidigung!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

159 Paraksti

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Lūgumraksts adresēts: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Es soll der Straftatbestand der Beleidigung auf sexueller Grundlage geändert werden. Es wird eine Gesetzesänderung gefordert. Das Begrapschen, anfummeln, anfassen ist ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen und muss daher auch als Sexualtraftat geahndet werden

Pamatojums

Es kann nicht sein, dass sich überwiegend Frauen von Fremden anfassen lassen müssen. Selbst wenn die Frau an Brüste, Po oder zwischen den Beinen angefasst wird, so deklariert es der Staat als Beleidigung.

Das darf nicht sein und muss in eine Sexualstraftat geändert werden.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 07.03.2016
Petīcija beidzas: 06.06.2016
Reģions: Vācija
Kategorija: Civiltiesības

Jaunumi

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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Debates

Zu "schwierige Beweisführung bei höheren Strafen" Eine Bestrafung kann immer(!) nur erfolgen, wenn klare Beweise vorliegen. Aus Mangel an Beweisen werden daher viele Vergehen nicht geahndet. Im Klartext: Egal, ob Grapschen eine Beleidigung oder sexuelle Straftat ist, ohne Beweise keine Strafe. Daher ist das kein Gegenargument. Zu "Komplettüberwachung" aus den genannten Gründen ebenfalls kein Gegenargument. Wenn jemand gegen seinen Willen vorsätzlich sexuell berührt wird, dann ist das ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung.

Das Hauptproblem dieses Themenkomplexes wird wieder mal nicht betrachtet: die meistens schwierige Beweisführung vor Gericht. Die hier geforderten höheren Strafen bedürfen klarer Beweise, sonst gibt es eher weniger, als mehr Verurteilungen. Wollen Sie die Komplettüberwachung des öffentlichen und auch privaten Raumes einführen?

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