Grundgesetz - Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
241 Unterstützende 241 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

241 Unterstützende 241 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Änderung des Grundgesetzes Artikel 3 beschließen. Mögliche Änderung: a) Die Zufügung eines Absatzes (4) mit dem Wortlaut: Niemand darf wegen seiner Heterosexualität, seiner Homosexualität, seiner Transsexualität, seiner Intersexualität benachteiligt oder bevorzugt werden.b) Dieses Grundrecht darf ohne Ausnahme niemandem genommen oder verweigert werden.

Begründung

Jüngste Ereignisse lassen erkennen, dass Menschen ihre eigene Sexualität über die Sexualität anderer stellen. Sie rechtfertigen dies mit ihrer religiösen, politischen oder terroristischen Anschauung in aller Öffentlichkeit nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten und missbrauchen hier deutlich Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Nur das Geschlecht zu schützen, ist nicht ausreichend. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland verhindert als einzige einen europaweiten Diskriminierungsschutz auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Die geplante Richtlinie soll in ganz Europa einen Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen schaffen. Sie enthält auch konkrete Bestimmungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits ratifiziert hat.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-10000-023974

    Grundgesetz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge die Änderung des Grundgesetzes Artikel 3
    beschließen. Mögliche Änderung: a) Die Zufügung eines Absatzes (4) mit dem
    Wortlaut: Niemand darf wegen seiner Heterosexualität, seiner Homosexualität, seiner
    Transsexualität, seiner Intersexualität benachteiligt oder bevorzugt werden. b) Dieses
    Grundrecht darf ohne Ausnahme niemandem genommen oder verweigert werden.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, es gehe um einen tatsächlichen... weiter

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