Grundgesetz Artikel 3 - Gleichheit und Gleichbehandlung in der Krankenversicherung

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Petitionsausschuss des deutschen Bundestags

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Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestags

Als gesetzlich versicherter Patient muss der Krankenkasse ein Systemversagen des Gesundheitssystems nachgewiesen werden, um eine Kostenübernahme für eine privatärztliche -therapeutische Behandlung zu erhalten. Das Systemversagen bezieht sich auf die nicht zur Verfügung stehenden psychiatrischen Facharzt und Therapieangebote für gesetzlich Versicherte. Ohne die Unterscheidung in gesetzlich oder privat Versicherte, wäre eine

Begründung

Als direkt Betroffener Patient versuche ich vergeblich einen Facharzt für Psychiatrie und ergänzend eine Therapieangebot zu finden. Für gesetzlich Versicherte sind im Umkreis von 150 Kilometern weder Psychiater/innen noch Therapeut/innen zu finden.Im Gegensatz dazu ist eine Terminvereinbarung sowohl bei einem Facharzt/ärztin für Psychiatrie als auch eine entsprechender Therapieplatz zeitnah zu vereinbaren. Diese Unterscheidung ist, unabhängig von meiner persönlichen Situation, für unser gesamtes Gesundheitssysteme zu belegen. Dieses Tatsache ist weder neu noch besonders

Allerdings widerspricht sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung, die unser Grundgesetz in Artikel 3 allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zusichert. Das System der Krankenversicherung ist überholt, unsolidarisch und unterfinanziert. Die Gleichberechtigung im Zugang zu medizinischen Leistungen für alle Krankenversicherten ist ein Grundrecht! Deshalb plädiere ich für die Umstellung des Systems der Krankenversicherung. Eine allgemeine Krankenversicherung für gleichberechtigte Zugangs - und Behandlungsmöglichkeiten, unabhängig vom beruflichen Status. Solidarisch finanziert und staatlich abgesichert garantiert sie die Gleichbehandlung und das Recht auf Heilung für alle Bürger.

Es kann und darf nicht festgeschrieben sein, dass privat Versicherte ein Recht auf Heilung haben und diejenigen, die gesetzlich versichert sind, nur das Recht auf Linderung zugestanden wird!

Der Rechtsstaat muss sich klar, konsequent und unmissverständlich entsprechend seiner Grundsätze positionieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Markus Möllenkamp, Georgsmarienhütte
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.12.2025
Sammlung endet: 11.06.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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Warum Menschen unterschreiben

Fairness, zudem unglaubliche Kostenexplosion für Gesetzliche bei nicht mehr vergleichbaren Leistungen (igel, Wartezeiten, Qualität und Quantiät der Behandlung)

Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen privat und gesetzlich Versicherten ist eine Ungleichbehandlung, kann nicht weiter hingenommen werden und ist nicht Grundgesetzkonform.
Und ganz abgesehen davon, dass man als gesetzlich Versicherter im Gegensatz zu einem PKV-Versicherten monatelang auf einen ärztlichen Untersuchungs- und/oder Behandlungstermin warten muss, was nicht zumutbar und schon gar keine Gleichbehandlung ist...
Ich finde es auch in keinster Weise gerecht, geschweige denn sozial, dass Privatversicherte zudem bis zum 55. Lebensjahr problemlos von der PKV in die GKV zurückwechseln können.
Wenn sie jung sind und gut verdienen, wollen sie die Vorzüge und die weitaus geringeren Beiträge der PKV für sich beanspruchen und wechseln von der GKV in die PKV.
Wenn sie älter und kränker werden und die PKV-Beiträge steigen, können sie, Dank den "Schlupflöchern", die unsere Politiker den Reichen immer in diversen Bereichen einräumen, wieder zurück in die GKV wechseln und ihre Krankheiten dann auf Kosten der gesetzlichen Solidargemeinschaft behandeln lassen.... Das ist ebenfalls eine absolute Ungleichbehandlung!

Ich habe das selbe Problem, werde dieses Jahr 21 und muss nun nach einem weiterbehandelden Psychiater schauen, der sowohl Medikamente austellen darf, als auch freie Plätze hat.

Allgemein müsste die Private Krankenversicherung abgeschafft werden.
Bei Fachärzten müssen Gesetzlich Krankenversicherte meist mind. 3 Monate warten, währen Privat Krankenversicherte meist nur ein paar Tage oder Wochen warten müssen.

So geht es nicht weiter, Gesetzliche Krankenversicherung für alle!

Die Unterteilung in privat und gesetzlich krankenversichert bringt gesetzlich versicherten Menschen nachweislich Nachteile. Das ist ungerecht und diskriminierend.

Wir Menschen sind alle gleichwertig. Es darf keine Klassifizierung geben. Jeder Mensch hat Anspruch auf Zuwendung und Heilung, nicht nur auf Linderung. Wer maßt sich an, zu unterscheiden, welche Behandlung angemessen sei?
Das ist schlicht vermessen, respektlos und unmoralisch. Punkt!

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