Petition addressed to:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestags
Als gesetzlich versicherter Patient muss der Krankenkasse ein Systemversagen des Gesundheitssystems nachgewiesen werden, um eine Kostenübernahme für eine privatärztliche -therapeutische Behandlung zu erhalten. Das Systemversagen bezieht sich auf die nicht zur Verfügung stehenden psychiatrischen Facharzt und Therapieangebote für gesetzlich Versicherte. Ohne die Unterscheidung in gesetzlich oder privat Versicherte, wäre eine
Reason
Als direkt Betroffener Patient versuche ich vergeblich einen Facharzt für Psychiatrie und ergänzend eine Therapieangebot zu finden. Für gesetzlich Versicherte sind im Umkreis von 150 Kilometern weder Psychiater/innen noch Therapeut/innen zu finden.Im Gegensatz dazu ist eine Terminvereinbarung sowohl bei einem Facharzt/ärztin für Psychiatrie als auch eine entsprechender Therapieplatz zeitnah zu vereinbaren. Diese Unterscheidung ist, unabhängig von meiner persönlichen Situation, für unser gesamtes Gesundheitssysteme zu belegen. Dieses Tatsache ist weder neu noch besonders
Allerdings widerspricht sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung, die unser Grundgesetz in Artikel 3 allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zusichert. Das System der Krankenversicherung ist überholt, unsolidarisch und unterfinanziert. Die Gleichberechtigung im Zugang zu medizinischen Leistungen für alle Krankenversicherten ist ein Grundrecht! Deshalb plädiere ich für die Umstellung des Systems der Krankenversicherung. Eine allgemeine Krankenversicherung für gleichberechtigte Zugangs - und Behandlungsmöglichkeiten, unabhängig vom beruflichen Status. Solidarisch finanziert und staatlich abgesichert garantiert sie die Gleichbehandlung und das Recht auf Heilung für alle Bürger.
Es kann und darf nicht festgeschrieben sein, dass privat Versicherte ein Recht auf Heilung haben und diejenigen, die gesetzlich versichert sind, nur das Recht auf Linderung zugestanden wird!
Der Rechtsstaat muss sich klar, konsequent und unmissverständlich entsprechend seiner Grundsätze positionieren.
Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen privat und gesetzlich Versicherten ist eine Ungleichbehandlung, kann nicht weiter hingenommen werden und ist nicht Grundgesetzkonform.
Und ganz abgesehen davon, dass man als gesetzlich Versicherter im Gegensatz zu einem PKV-Versicherten monatelang auf einen ärztlichen Untersuchungs- und/oder Behandlungstermin warten muss, was nicht zumutbar und schon gar keine Gleichbehandlung ist...
Ich finde es auch in keinster Weise gerecht, geschweige denn sozial, dass Privatversicherte zudem bis zum 55. Lebensjahr problemlos von der PKV in die GKV zurückwechseln können.
Wenn sie jung sind und gut verdienen, wollen sie die Vorzüge und die weitaus geringeren Beiträge der PKV für sich beanspruchen und wechseln von der GKV in die PKV.
Wenn sie älter und kränker werden und die PKV-Beiträge steigen, können sie, Dank den "Schlupflöchern", die unsere Politiker den Reichen immer in diversen Bereichen einräumen, wieder zurück in die GKV wechseln und ihre Krankheiten dann auf Kosten der gesetzlichen Solidargemeinschaft behandeln lassen.... Das ist ebenfalls eine absolute Ungleichbehandlung!