Grundgesetz Artikel 3 - Gleichheit und Gleichbehandlung in der Krankenversicherung

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestags

55 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestags

Als gesetzlich versicherter Patient muss der Krankenkasse ein Systemversagen des Gesundheitssystems nachgewiesen werden, um eine Kostenübernahme für eine privatärztliche -therapeutische Behandlung zu erhalten. Das Systemversagen bezieht sich auf die nicht zur Verfügung stehenden psychiatrischen Facharzt und Therapieangebote für gesetzlich Versicherte. Ohne die Unterscheidung in gesetzlich oder privat Versicherte, wäre eine

Begründung

Als direkt Betroffener Patient versuche ich vergeblich einen Facharzt für Psychiatrie und ergänzend eine Therapieangebot zu finden. Für gesetzlich Versicherte sind im Umkreis von 150 Kilometern weder Psychiater/innen noch Therapeut/innen zu finden.Im Gegensatz dazu ist eine Terminvereinbarung sowohl bei einem Facharzt/ärztin für Psychiatrie als auch eine entsprechender Therapieplatz zeitnah zu vereinbaren. Diese Unterscheidung ist, unabhängig von meiner persönlichen Situation, für unser gesamtes Gesundheitssysteme zu belegen. Dieses Tatsache ist weder neu noch besonders

Allerdings widerspricht sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung, die unser Grundgesetz in Artikel 3 allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zusichert. Das System der Krankenversicherung ist überholt, unsolidarisch und unterfinanziert. Die Gleichberechtigung im Zugang zu medizinischen Leistungen für alle Krankenversicherten ist ein Grundrecht! Deshalb plädiere ich für die Umstellung des Systems der Krankenversicherung. Eine allgemeine Krankenversicherung für gleichberechtigte Zugangs - und Behandlungsmöglichkeiten, unabhängig vom beruflichen Status. Solidarisch finanziert und staatlich abgesichert garantiert sie die Gleichbehandlung und das Recht auf Heilung für alle Bürger.

Es kann und darf nicht festgeschrieben sein, dass privat Versicherte ein Recht auf Heilung haben und diejenigen, die gesetzlich versichert sind, nur das Recht auf Linderung zugestanden wird!

Der Rechtsstaat muss sich klar, konsequent und unmissverständlich entsprechend seiner Grundsätze positionieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Markus Möllenkamp, Georgsmarienhütte
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.12.2025
Sammlung endet: 11.06.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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