Grundgesetz - Schutz vor Inländerdiskriminierung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.258 Unterstützende 1.258 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.258 Unterstützende 1.258 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Gleichheitsgebot um eine Günstigkeitsklausel für Deutsche zu erweitern, um Verwaltung und Justiz auch dann auf europäisches Recht zu verweisen, wenn sich kein Grenzbezug ergibt und die europäischen Normen für Deutsche günstiger sind als nationales Recht.

Begründung

Europäische Staatsbürger unterliegen in Deutschland europäischem Recht. So können sich Europäer auf die ihnen zustehende Niederlassungsfreiheit berufen. Das hat zur Folge, dass Europäer bei Genehmigungen für ihr Gewerbe, ihren Betrieb, oder einfach ihre Tätigkeit nur bis zu der Höhe mit Gebühren belastet werden, die den Behörden als tatsächliche Kosten entstehen. Der errechnete Betrag ist gleichzeitig die fixe Gebühr für die Genehmigungen. Deutsche hingegen gelten zunächst einmal im eigenen Land nicht als Europäer. Als Europäer gelten sie nur, wenn sich ein sogenannter Grenzbezug ergibt. Wer die deutsche Grenze überschreitet, um in Deutschland tätig zu sein, erfüllt diesen Grenzbezug. Da Deutsche die Grenze nicht überschreiten, um ihre Dienstleistung anzubieten, ergibt sich auch kein Zusammenhang mit der Dienstleistungsfreiheit nach europäischem Recht. Daher unterliegen Deutsche ausschließlich der deutschen Rechtsordnung. Das hat zum Beispiel bei der Gaststättenerlaubnisse zur Folge, dass die Behörde bei Europäern nur ihre eigenen tatsächlichen Kosten als Gebühr verlangen darf. Bei Deutschen kann die Behörde nicht nur mehr verlangen, sie verlangt tatsächlich auch mehr ? wie das Beispiel der Verwaltung in München zeigt. An anderer Stelle ? wie dem Austausch über Strafregisterauszüge ? sind Europäer (einschließlich der Deutschen) gegenüber Ausländern aus Nicht-EU-Staaten benachteiligt. Bei Europäern werden alle Straftaten, wie zum Beispiel eine Alkoholfahrt, europaweit gesammelt und für die Strafverfolgung im Register eingetragen. Die einzige Gruppe, die in beiden Fällen zu den Benachteiligten gehört, sind die Deutschen. Daher sollte die Günstigkeitsklausel Deutsche im eigenen Land gleichstellen, um die Diskriminierung gegenüber EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern zu beenden. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, im eigenen Land nicht schlechter gestellt zu werden als andere. Eine Gleichstellung aller Staatsangehörigen mit den Europäern ist nicht ratsam, da damit weltweit jeder, wie die Europäer, Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zu sozialer Versorgung hätte. Legal in Deutschland lebende Ausländer würden allerdings ohnehin über das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG - wenn auch über Umwegen - von der Günstigkeitsklausel profitieren.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-10000-035572Grundgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, das Gleichheitsgebot um eine Günstigkeitsklausel für
    Deutsche zu erweitern, um Verwaltung und Justiz auch dann auf europäisches Recht
    zu verweisen, wenn sich kein Grenzbezug ergibt und die europäischen Normen für
    Deutsche günstiger sind als nationales Recht.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass andernfalls eine
    Ungleichbehandlung gegenüber Staatsangehörigen anderer EU-Staaten bestehe. Es
    müsse ein Schutz vor Inländerdiskriminierung gewährt werden.
    Hinsichtlich der... weiter

Noch kein PRO Argument.

Eine Minderheit kann keine Mehrheit diskriminieren. "Inländerdiskriminierung" ist eine unzulässige Umdeutung der tatsächlichen Verhältnisse. Allein die postulierung dieses Konzepts fühlt sich für mich rassistisch an.

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