Tierschutz

Grundsätzliches und unbegrenztes Fangverbot für den Europäischen Aal für die Gewässer Deutschlands

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung & Bundesregierung
108 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

108 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Europäische Aal wird seit Jahrhunderten gegessen. Er ist jedoch stark in seinem Bestand gefährdet, die IUCN listet ihn sogar als vom Aussterben bedroht.

Begründung

Ursachen der Bedrohung:

  • Das Abfischen von Glas-, Gelb- und Silberaalen des bedrohten Fisches ist dabei einer der großen Gefährdungsursachen. So ist der Aal zwar in der Ostsee als bedroht eingestuft, gefangen werden darf jedoch trotzdem. Zudem wird dem Aal in der Ostsee auch die illegale Fischerei schwer zusetzt: etwa 100.000 ausgewachsene Aale werden pro Jahr illegal in der Ostsee gefangen.
  • Aal-Bestände auch stark durch einen Befall mit Fadenwürmern, wie dem Schwimmblasenwurm (Anguillicola crassus), geschwächt. Der Schwimmblasenwurm wurde durch den Menschen beim Import von Aalen aus Asien nach Europa eingeschleppt.
  • Durch die Umgestaltung von Flüssen für die Schifffahrt und durch Undurchlässigkeit von Flüssen aufgrund von Sperrwerken wird dadurch der Lebensraum der Aale massivst zerstört. Diese und andere menschliche Aktivitäten haben dem Europäische Aal seit 1980 stark zugesetzt: Rund 90 Prozent der Glasaale sind seither im gesamten Verbreitungsgebiet verschwunden. Der Aalbestand schrumpft laut aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen dramatisch; ihm droht der Zusammenbruch.

Seit dem 1. Januar 2010 ist der Aal in allen norwegischen Binnen- und Küstengewässern ganzjährig geschützt und muss, sollte es zu einem Fang kommen, in jedem Fall zurückgesetzt werden. Das Fangverbot gilt sowohl für Angler (bereits seit dem 1. Juli 2009) als auch für Berufsfischer (seit dem 1. Januar 2010).

In der Bekanntmachung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu einem zeitweisen Fangverbot zum Schutz des Europäischen Aals vom 17. Mai 2019 heißt es: „Jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf Europäischen Aal ist in dem Zeitraum vom 1. November 2019 bis 31. Januar 2020 untersagt. Das Fangen oder Anbordhalten von Europäischem Aal ist in diesem Zeitraum verboten.“

Wir fordern von der Bundesregierung ein grundsätzliches und unbegrenztes Fangverbot für den Europäischen Aal für die Gewässer Deutschlands.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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