151 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Änderung der Rentenversicherungspflicht (Mindestbemessungsgrenze) für Minijobs.
Razões
Seit dem 01.01.2013 tritt mit der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung die Rentenversicherungspflicht ein. Dabei ist die Mindestbemessungrenze auf 175,-€ festgesetzt. Das bedeutet, dass mindestens 33,08,-€ an die Rentenversicherung abzuführen sind. 15% vom tatsächlichen Brutto trägt der Arbeitgeber. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer mit einem geringerem Einkommen als 175,-€ (bspw. Prospektverteiler) bis zu 20,-€ (!) an den Arbeitgeber zur Zahlung der Rentenversicherung abführen müssen. Besonders Schüler sind mit dieser Regelung massiv benachteiligt. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung (Mindestbemessungsgrenze) das Gesetz und den vernünftigen Hintergrund (Erwerb von Versicherungszeiten und Versicherungsschutz auch für Geringverdiener) wieder außer Kraft gesetzt, da die meisten der Geringverdiener jetzt Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und damit die Folgen dieser Befreiung in Kauf nehmen (müssen) um das erarbeitete Geld zur Verfügung zu haben,
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fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
28/01/2014
Petição termina:
11/03/2014
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 3-18-11-821-004365Grundsatzfragen zum Beitrags- und
Versicherungsrecht in der
gesetzlichen Rentenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für
Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass ein geringfügig entlohnter
Beschäftigter mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von weit unter 175 Euro
aufgrund der seit dem 1. Januar 2013 bestehenden Rentenversicherungspflicht in
Verbindung mit der geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrundlage einen... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.