Andragendet er rettet til:
Deutscher Bundestag
Wir fordern die ersatzlose Streichung des Grundsteuergesetzes und den Verzicht auf eine Nachfolgeregelung.
Begrundelse
Nachdem das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Grundsteuergesetzes (Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965)) festgestellt hat, besteht die berechtigte Sorge, dass der Gesetzgeber dies zu einer massiven Anhebung der Grundsteuersätze nutzen wird - zum Schaden von Eigentümern und Mietern gleichermaßen.
Doch für Steuererhöhungen besteht weder Notwendigkeit noch Spielraum - die öffentliche Hand profitiert bereits seit Jahren von Rekordsteuereinnahmen, während gleichzeitig die Steuer- und Abgabenbelastung der Deutschen immer weitere Rekorde erklimmt.
Sparen statt Schröpfen muss das Motto lauten.
Derzeit werden Immobilieneigentümer und Mieter mit 12 Mrd. € Steuern jährlich belastet - hierauf kann die öffentliche Hand angesichts voller Kassen (Steuereinnahmen von über 700 Mrd €!) ohne weiteres verzichten. Die Einnahmen würden bei den Gemeinden entfallen, es ist dem Bund und den Bundesländern aber ohne weiteres möglich, dies anderweitig zu kompensieren, so dass der Einnahmeausfall (lediglich 1,7%) letzten Endes bei Bund und Ländern auftreten würde.
Dem gegenüber stünde die längst fällige Entlastung der Bürger.