Petition richtet sich an:
Bundestag und Bundesländerparlamente
Die Grundsteuer für bebaute Grundstücke darf von Vermietern auf die Nebenkosten der Mietsache umgelegt werden. Dies soll dahingehend geändert werden, dass nur noch die Grundstücks- und Immobilieneigner zur Zahlung verpflichtet sind und eine Umlage auf die Mieter untersagt wird.
Begründung
Vor dem Hintergrund existenzbedrohender Mietsteigerungen und damit verbundener Mehrbelastung von Mietern ist es nicht hinnehmbar, dass eine Steuer, die dazu dient, die Gemeinschaft an der Bodenrente der Immobilieneigentümer zu beteiligen, vollständig von den Mietern erbracht wird. Vorteile dieser Vorgehensweise, die Grundsteuer aus der Umlagefähigkeit zu verbannen, sind neben der Einhaltung des Grundgesetzes (Eigentum verpflichtet!) eine spürbare Entlastung der Mieter*innen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen.