Haftpflichtrecht - Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
180 Unterstützende 180 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

180 Unterstützende 180 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen.

Begründung

In regelmäßigen Abständen richten Naturkatastrophen Milliardenschäden am Eigentum von Bürgern, insbesondere an Wohngebäuden an. Zahlreiche Immobilieneigentümer würden sich gerne versichern, können dies aber nicht, da die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungen vor den hohen Kostenrisiken zurückschrecken. Somit muss in vielen Fällen der Staat, und damit der Steuerzahler, Schäden zumindest zum Teil kompensieren, um den Ruin von Bürgern zu verhindern. Damit gibt es im Bereich der Elementarschadenversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwingt.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-4019-052907Haftpflichtrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung
    gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den
    Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, in regelmäßigen Abständen
    richteten Naturkatastrophen Milliardenschäden am Eigentum von Bürgern –
    insbesondere an Wohngebäuden – an. Zahlreiche Immobilieneigentümer... weiter

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